„Merret reicht’s“ wehrt sich gegen die Beschneidung demokratischer Rechte
So nicht!
Die Landesregierung SH plant per Gesetz die Gemeindeordnung derart zu verändern, dass sich die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger:innen drastisch verschlechtern würden – mit verheerenden Wirkung vor allem für das Baurecht, den Natur- und Klimaschutz. Das Bürgernetzwerk „Merret reicht’s“ hat mit 40 anderen Verbänden und Institutionen aus Schleswig-Holstein die Möglichkeit wahrgenommen, gegen den Gesetzesentwurf individuell Stellung zu beziehen.
Schon im Dezember hatte ein Bündnis von Schleswig-Holsteiner Institutionen sich in einem Offenen Brief gegen die geplante Gesetzesänderung gewehrt. Das zeigte Wirkung: Der Innen- und Rechtsausschuss der Landesregierung plant jetzt eine Anhörung und hatte die Institutionen aufgefordert, ihre Bedenken zu formulieren. Der nächste Streich wird sein, dass „Merret reicht’s“ und die anderen Institutionen um eine persönliche Einladung zur Anhörung ersuchen werden.
Im Zentrum der Kritik an dem Gesetzentwurf steht, dass das Instrument Bürgerbegehren in Zukunft erschwert bzw. unmöglich gemacht wird. Außerdem soll die Präsenz kleiner Parteien in kommunalpolitischen Gremien eingeschränkt werden.
Nach den Plänen der Landesregierung sollen Bürgerbegehren bei Beschlüssen der kommunalen Selbstverwaltung künftig untersagt werden, sofern sie mit Zweidrittelmehrheit gefasst wurden. Dies ist jedoch gerade in den kleineren Gemeinden die Regel und würde die allermeisten Begehren formal verhindern.
„Bürgerbegehren sind die Lösung für Interessenskonflikte und nicht das Problem. Im Durchschnitt werden nur 22 Begehren in Schleswig-Holstein pro Jahr eingereicht, von denen wiederum mehr als die Hälfte vorab beendet werden, weil ein Konsens zwischen Initiator:innen und Gemeinde- bzw. Stadtrat erzielt werden konnte. Das heißt, es kommt regelmäßig zu einem Dialog und die Zufriedenheit der Bürger:innen mit der Gemeindepolitik verbessert sich“, meint dazu Claudia Nierth vom bundesweiten Verein „Mehr Demokratie“, mit dem „Merret“ in engem Austausch steht und die den Protest gegen die Einschränkung demokratischer Rechte in Schleswig-Holstein unterstützt.
Das Gesetz sieht zudem vor, dass die zu sammelnden Unterschriften gegen Gemeinderatsbeschlüsse innerhalb von drei – anstatt wie bisher sechs – Monaten zusammengetragen werden müssen. Dies führt zusammen mit dem zukünftig höheren Unterschriftenanteil und der verpflichtenden kommunalen Kostenprüfung vorab zu einer kaum zu bewältigenden Erschwernis. Außerdem soll eine Sperrfirst von drei Jahren eingeführt werden, in der kein erneutes Bürgerbegehren zu gleichen Sachverhalt durchgeführt werden darf. Dies steht im absoluten Missverhältnis dazu, dass die Gemeinde- oder Stadtvertretung ein Bürgerbegehren nach nur zwei Jahren mit einfacher Mehrheit kippen kann.
Bürgerbegehren könnten in den Kommunen zukünftig also weitgehend verhindert werden. Da viele dieser Verfahren in der Vergangenheit klimaschutz- und flächenverbrauchsrelevante Themen betrafen, wäre diese Entscheidung von besonderer Brisanz. Auch der Kreistag Nordfriesland hat sich mit den Stimmen von SPD, Grünen, SSW, FDP und der Wählergemeinschaft Zukunft als erste Kommunalvertretung gegen das Gesetz ausgesprochen.
Das Bündnis fordert die Regierungsfraktionen daher auf, ihren Gesetzentwurf zurückzuziehen oder weitgehend neu zu formulieren, um Bürger:innen in Schleswig-Holstein auch weiterhin zu ermöglichen, ihre Beteiligung an demokratischen Prozessen wahrzunehmen. Falls dies nicht geschieht, erwägt das Bündnis eine Volksinitiative zu starten.
Stellungnahme zum geplanten Gesetz von Merret: PDF downloaden
Offenen Brief dazu von BürgerInnen und Parteien in SH: PDF downloaden