Faktencheck

Was ist der ROV?

ROV

Das Kürzel ROV steht für den Begriff Raumordnerischer Vertrag. 

Einen Raumordnerischen Vertrag können Gemeinden untereinander oder aber mit dem Land schließen, um, wie es der Begriff sagt, den Raum zu ordnen. 

Der Hintergrund ist der, dass die Gemeinden selbst entscheiden können, wo sie wie bauen möchten (sie haben sogenannte Planungshoheit). Sie müssen sich hierbei jedoch an die großräumigen Vorgaben des Landes orientieren, das diese Vorgaben im Landesentwicklungsplan (LEP) festgelegt hat. 

Auf Sylt gilt aktuell (Stand 27.12.2020) der LEP aus dem Jahre 2010. Zwar ist er in Überarbeitung, doch dieser ist noch nicht ratifiziert. 

Der LEP 2010 sieht vor, dass Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion (auf Sylt sind dies alle Gemeinden bis auf Westerland und Tinnum) bis 2030 lediglich 10% mehr Dauerwohnraum bauen dürfen, als sie zum Jahresende 2017 bereits im Bestand hatten. 

So hat das Land den Vorschlag unterbreitet, einen Raumordnerischen Vertrag mit den Gemeinden der Insel zu schließen, um sie aus dem engen Rahmen des LEPs „heraus zu lassen“. Die Gemeinden dürfen mit dem am 18.12.2020 geschlossenen ROV bis zum Jahre 2030 nun 2541 neue Dauer-Wohnungen bauen. Diese Zahl gilt inselweit. 

Der Vertrag war eigentlich insular angedacht. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sylt hat dem ROV aus unterschiedlichen Gründen nicht zugestimmt. Das Land hat an dieser Stelle keine neuen Verhandlungen aufgenommen, sondern die Gemeinde Sylt einfach aus dem Vertrag heraus genommen und ihn nur mit den vier Amtsgemeinden List, Kampen, Wenningstedt und Hörnum geschlossen. Die Gemeinde Sylt hat die Option, noch hinzu zu stoßen. 

Merrets Kritikpunkte:

  1. Der Vorläufer des ROV, das 2015 von allen Gemeinden der Insel verabschiedete Wohnraumentwicklungskonzept (WEK) schien allen Beteiligten – auch der Gemeinde Sylt – eigentlich gültig zu sein, bis das Land im September 2020 – lange nachdem der neue ROV schon auf dem Tisch lag – eine fehlende kommunale Vereinbarung monierte. Eine etwas unklare Situation. 
  2. Der Prozess hinter dem ROV stand sehr unter Zeitdruck. Keine gute Basis für eine gute, insulare Zusammenarbeit.
  3. Die im ROV vereinbarte Zahl der Wohneinheiten nimmt einen jährlichen Verlust von ca. 100 Wohneinheiten hin, der durch die Umwandlung bestehender Dauerwohnungen in Ferienappartements entsteht. Dieses ist nicht zu akzeptieren. Der begrenzte Inselraum läßt es nicht zu, dass wir gegen einen Verlust anbauen. 
  4. Der ROV legt die Zahl der Neubau-Dauerwohnungen gesamtinsular fest. Das heißt es könnte ein Wettbauen zwischen den Gemeinden entstehen. 
  5. Der ROV ist – insbesondere durch das Ausscheiden der Gemeinde Sylt – nicht insular. Im Gegenteil, gegenwärtig spaltet er die politische Landschaft der Insel massiv. 
  6. Der ROV verpflichtet die Gemeinden nicht hinreichend, den vorhandenen und den neu zu erstellenden Dauerwohnraum vor weiteren Umwandlungsprozessen zu sichern.
  7. Es gibt kein Monitoring über den tatsächlich neu hinzukommenden Wohnraum. 

    Dokumente:

    ROV (Raumordnungsvertrag)
    dazu: Anhang 1 und Anhang 2

    ALP-Studie aus dem  Jahre 2020 (Abschätzung des Wohnungsbedarfs und des realisierbaren Wohnungsneubaus bis 2030 für die Gemeinden der Insel Sylt)