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Was ist der ROV?

ROV Das Kürzel ROV steht für den Begriff Raumordnerischer Vertrag.  Einen Raumordnerischen Vertrag können Gemeinden untereinander oder aber mit dem Land schließen, um, wie es der Begriff sagt, den Raum zu ordnen.  Der Hintergrund ist der, dass die Gemeinden selbst entscheiden können, wo sie wie bauen möchten (sie haben sogenannte Planungshoheit). Sie müssen sich hierbei jedoch an die großräumigen Vorgaben des Landes orientieren, das diese Vorgaben im Landesentwicklungsplan (LEP) festgelegt hat.  Auf Sylt gilt aktuell (Stand 27.12.2020) der LEP aus dem Jahre 2010. Zwar ist er in Überarbeitung, doch dieser ist noch nicht ratifiziert.  Der LEP 2010 sieht vor, dass Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion (auf Sylt sind dies alle Gemeinden bis auf Westerland und Tinnum) bis 2030 lediglich 10% mehr Dauerwohnraum bauen dürfen, als sie zum Jahresende 2017 bereits im Bestand hatten.  So hat das Land den Vorschlag unterbreitet, einen Raumordnerischen Vertrag mit den Gemeinden der Insel zu schließen, um sie aus dem engen Rahmen des LEPs „heraus zu lassen“. Die Gemeinden dürfen mit dem am 18.12.2020 geschlossenen ROV bis zum Jahre 2030 nun 2541 …