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Was ist das WEK?

Diese Abkürzung steht für das Wortungetüm „Wohnraumentwicklungskonzept“.  Dieses Konzept wurde vom Inselbauamt in enger Abstimmung mit den Inselgemeinden sowie mit Land und Kreis Anfang der 2010er Jahre erarbeitet. Es basiert auf dem Wohnraumentwicklungskonzept (WMK), welches vorab die Bedarfe der einzelnen Gemeinden ermittelt hatte. Im Wohnraumentwicklungskonzept definierten die Gemeinden zudem Potentialflächen (Teil B), um die Bedarfe zu realisieren. …und man beschäftigte sich intensiv mit dem Thema Sicherung des Dauerwohnraumes (Teil A). Im Rahmen des WEKs wurden vier grundlegende Fachgutachten zu diesem Thema erstellt. Aus diesen resultierten klare Empfehlungen und Verpflichtungen für die Dauerwohnraumsicherung für die Gemeinden als Teil des WEKs. Das WEK selbst besteht aus zwei Teilen: Teil A „Einsatz öffentlichen Planungsrechtes und ergänzende privatrechtliche Absicherungen“ und  Teil B „Ermittlung neuer Potenzialflächen für Wohnungsneubau“. Der betrachtete Zeitraum reichte bis 2025. Das WEK wurde 2015 von allen fünf Inselgemeinden beschlossen. Danach begann – jedenfalls für den Betrachter – eine Phase der Grauzone. Es scheint, als wenn die Gemeinden den „wirtschaftlichen Vorteil“ des WEKs – nämlich die Möglichkeit über die engen Grenzen des Landesentwicklungsplanes hinaus Wohnraum zu bauen …