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Nach Sticheleien kommt nun die Stichtagsregelung zur Nutzung von Ferienwohnungen

📢 Es geschehen noch Zeichen und Wunder: Stichtagsregelung bringt Klarheit bei Ferienwohnungen 

Was ist passiert?
Nach jahrelanger Unsicherheit gibt es nun eine entscheidende Wende im Streit um die vielen ungenehmigten Ferienwohnungen auf Sylt und im gesamten Kreis Nordfriesland. Der Kreis hat gemeinsam mit dem Innenministerium Schleswig-Holstein eine rechtliche Auslegung vorgelegt, die es Besitzern alter Ferienwohnungen ermöglicht, diese ohne zusätzliche Genehmigung weiterhin legal zu betreiben – unter bestimmten Voraussetzungen.

📜 Die Details laut Kreis Nordfriesland:

  • Für Wohnungen, die vor dem 1. August 1962 (bzw. vor dem 1. Januar 1977 in unbeplanten Innenbereichen) genehmigt wurden und nachweislich bereits damals zu Ferienzwecken genutzt wurden, ist keine Umnutzungsgenehmigung mehr erforderlich.
  • Die Nutzung gilt hier als Teil der ursprünglichen Wohnnutzung.
  • Diese Lösung betrifft vor allem alte Immobilien, oft noch im Besitz Sylter Familien.
  • Voraussetzung: keine nachträglichen baulichen Änderungen ohne Genehmigung, keine späteren neuen Genehmigungen, die die Altgenehmigung ersetzen.

Was bedeutet das für Sylt?
Entlastung der Verwaltung: Weniger Anträge, klarere Zuständigkeiten
Rechtssicherheit für Eigentümer: Besonders für jene, die Ferienwohnungen seit Jahrzehnten betreiben
Erhalt alter Häuser: Diese Regelung kann helfen, Substanz und Eigentum in Sylter Hand zu halten

📉 Aber: Neuere Ferienwohnungen (nach 1962/1977) fallen nicht unter die Regelung. Für sie bleibt die Lage kompliziert – sie sind weiter auf künftige Bebauungspläne und Genehmigungsverfahren angewiesen. Der Kreis kündigt in seiner Pressemitteilung an, weiterhin zu kontrollieren – allerdings zuerst dort, wo Sicherheitsmängel bestehen. 

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„Merret reicht’s“ begrüßt die Regelung – mit klaren Erwartungen.
In einer aktuellen Stellungnahme äußert sich Birte Wieda vom Bürgernetzwerk „Merret reicht’s – aus Liebe zu Sylt“ grundsätzlich positiv zur neuen Linie:

🗨️ „Diese Regelung hilft enorm, weil nun bestehende Ferienunterkünfte abgesichert werden, die sehr wahrscheinlich noch in den Händen von angestammten Sylter Familien sind.“

Noch sei allerdings unklar, um wie viele Objekte es unterm Strich überhaupt geht. Zudem, so Wieda, sei es bedauerlich, dass es „erst durch den Druck der Kontrollen zu dieser Lösung kommen musste“ – anstatt frühzeitig politisch zu handeln.

Und ein warnender Blick auf den Bebauungsplan 28 folgt prompt:
🗨️ „Es bleibt die große Aufgabe, den verbliebenen Dauerwohnraum zu schützen und planungsrechtlich abzusichern. Der neue B-Plan 28 gibt das leider nicht her.“

📌 Ihr Appell:
„Jetzt werden die Weichen für die Zukunft der Insel gestellt. Wir sehen derzeit eine historische Chance, durch ernsthafte städtebauliche Planung und Berücksichtigung der insularen Tragfähigkeit das verlorengegangene Gleichgewicht zwischen Tourismus und Lebensraum auf Sylt wieder herzustellen.“

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🔍 Hintergrund:

  • Viele Wohnungen auf Sylt wurden ursprünglich als Dauerwohnraum genehmigt – und später ohne Genehmigung touristisch genutzt.
  • Die Mischung zwischen Dauerwohnen, Zweitwohnsitzen und Ferienvermietung ist dabei vielerorts aus dem Gleichgewicht geraten. Das belegt das Beherbergungskonzept, das die Gemeindevertreter einstimmig beschlossen hatten.
  • Der Kreis geht davon aus, dass es noch bis ins Jahr 2034 dauern wird, bis alle Baugebiete kontrolliert und planungsrechtlich bereinigt sind. 

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📣 Fazit:
Mit der neuen Stichtagsregelung ist dem Kreis Nordfriesland ein bedeutender Schritt gelungen, der Rechtssicherheit schafft, lokale Eigentümer schützt und gleichzeitig die Tür öffnet für neue, gerechtere Planungen auf kommunaler Ebene.

Aber: Der eigentliche Kraftakt beginnt jetzt.
🏠 Wieviel Tourismus vertragen Insel und Einwohner überhaupt noch? 

🏠  Wann wird der weitere Ferienwohnungsbau endlich gestoppt?
🏘️ Wie schützen wir den Dauerwohnraum für Sylter*innen langfristig und nachhaltig?

„Merret reicht’s“ bleibt dran – gemeinsam mit allen, denen Sylt mehr ist als ein Geschäftsmodell.