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Sylter Bauausschuss öffnet Ferienwohnungsbau Tür und Tor
Ohne Begründung, ohne Diskussion, ohne mit der Wimper zu zucken:
Warum nur? Warum? Diese Frage blieb im Raum hängen, als sich der Bauausschuss der Gemeinde Sylt mit großer Mehrheit gegen mehr Dauerwohnraum und für neue Ferienwohnungen entschied.
Die Zuschauerreihen im Rathaus (9. Dez. 24) waren gut gefüllt, als es darum ging, mit dem Bebauungsplan 28 eine zukunftsweisende Richtungsentscheidung zu fällen. Angesichts der anhaltenden Wohnraumkrise war man gespannt, wie die Diskussion im Bauausschuss ablaufen würde. Zwei Modelle standen zur Wahl. In Variante A sollte Dauerwohnraum künftig in nennenswerter Größe pro Gebäude festgeschrieben werden. Variante B gab Ferienwohnungen den Vorzug.
Man kann es so kurz machen, wie die Veranstaltung dann tatsächlich war: Ohne Diskussion, ohne Für und Wider, ohne Begründung, ohne ein Wort der Erklärung stimmten die Politiker innerhalb von wenigen Minuten mit überwältigender Mehrheit für Variante B. Mehr noch: Künftig sollen auch Keller und Spitzböden ganz offiziell bewohnbar sein. Pro Gebäude wird eine Dauerwohnung festgeschrieben, egal wie klein.
Es mühten sich zwar noch Joachim Schweitzer von der SPD und Karl-Heinz Rüther für die Grünen, die bedrückenden Folgen dieser Entscheidung zu beschreiben und im Kreis der gewählten Bürgervertreter wenigstens eine Diskussion anzuschieben. Aber es regte sich keine Hand, nicht einmal der Ausschussvorsitzende Erik Kennel (SWG) ließ erkennen, was ihn bewogen hat, für Variante B zu stimmen. Niemand war bereit, sich zu äußern oder gar an einer Variante C zu arbeiten. Und so blieben die Gründe für diese Abstimmung im Dunkeln. Das Publikum sah den gewählten Volksvertretern beim Schweigen zu. Und über allem schwebte die große Frage: Warum? Warum nur? Die Entscheidung stand ganz offensichtlich lange vorher fest und wurde hinter verschlossenen Türen getroffen.
Nicht lange her, da hatte die gesamte Gemeindevertretung noch ohne Gegenstimme für das Beherbergungskonzept gestimmt, das faktische Aus für den weiteren Bau neuer Ferienwohnungen. Nun hat der Bauausschuss Fakten geschaffen, die das Gegenteil bedeuten. Und man reibt sich verwundert die Augen und fragt sich: Warum?
Birte Wieda vom Bürgernetzwerk „Merret reicht’s“ ist ernüchtert: „Für kurze Zeit ging eine Tür für eine bessere Zukunft unserer Insel Sylt im Tourismus auf, in der Tragfähigkeit und Gleichgewicht eine Rolle spielen könnten. Diese Tür wurde gestern vorerst wieder zugeschlagen. Der Knall klingt nach….“
Gegen das Festschreiben von größeren Dauerwohnungen und für den unbegrenzten Ausbau von Ferienwohnungen inkl. Keller und Spitzböden pro Gebäude haben gestimmt:
Erik Kennel (SWG)
Ines Dreisow (CDU)
Kay Abeling (CDU)
Günther Frank (CDU)
Andreas Dobrzinski (CDU)
Kilian Westphal (FDP)
Stephan Froeschel (SSW)
Bent Thomsen (SWG)
Für das Festschreiben von größeren Flächen für Dauerwohnraum und gegen den unbegrenzten Ausbau von Fewos haben gestimmt:
Karl-Heinz Rüther (bürgerl. Mitglied, Grüne)
Joachim Schweitzer (SPD)
Sylter Bauausschuss berät den „B-Plan 28“ und der setzt Maßstäbe für die Zukunft!
Montag Vorentscheidung zur Lösung der Dauerwohnraum- und Fewo-Krise?
Die Erwartungen sind groß, die Hoffnungen enorm. Gelingt der Politik am Montag ein Durchbruch in der Dauerwohnraum- und -Krise? Die Gemeindevertreter stehen durch die Kontrollen der Kreisverwaltung erheblich unter Druck, möglichst schnell Voraussetzungen zu schaffen, unter denen die Nutzung von Ferienobjekte künftig auf einer rechtlich sicheren Grundlage betrieben werden kann. Zugleich ist dies ein entscheidender Moment, in dem auf Sylt das Gleichgewicht von Wirtschaftsraum zu Lebensraum definiert werden müsste und der Schutz von Dauerwohnraum in der Bauplanung der Gemeinde für die Zukunft abgesichert werden sollte. Dazu soll nun eine Vorentscheidung in Sachen „Muster-Bebauungsplan“ fallen. Dieser könnte dann in seinen wesentlichen Bestandteilen als Blaupause für die gesamte Insel dienen. Grob vereinfacht gilt: einer für alle! Die Sache ist dringend, denn seit durch das Beherbergungskonzept schon 2020 das ganze Ausmass der Sylter Funktionskrise in der Gesellschaft und Wirtschaft festgestellt wurde, ist viel in Bewegung gekommen. So ist mittlerweile bekannt, dass allein in Wenningstedt rund 85 Prozent des Wohnungsbestands bauplanungsrechtlich nicht als Ferienwohnungen betrieben werden dürften, ein überraschendes und schockierendes Ergebnis bei der Überprüfung der aktuellen B-Planaussagen im gesamten Gemeindegebiet, und es machen sich bereits deutliche Wertverluste bemerkbar. Die Sylter Immobilienbranche ist in Schieflage geraten. Preise sinken und gleichzeitig kehren nachweislich erste Wohnungen auf den Vermietungsmarkt für Dauerwohnraum zurück
Man braucht nicht viel Fantasie, um sich den Druck vorzustellen, unter dem die jahrelangen politischen Mehrheiten stehen, die die planungsrechtlichen Versäumnisse und das Ausmaß der Fehlnutzungen zu verantworten haben.
Geradezu existenziell ist es jetzt also, die Probleme des Dauerwohnraummangels und illegalen Ferienvermietung schnell zu lösen, und man versucht es mit Hilfe eines beispielhaften neuen Bebauungsplans.
Ein solcher kann die gesetzlichen Vorschriften zwar nicht außer Kraft setzen und muss auch immer die gebietstypische Entwicklungen der vergangenen Jahrzehnte berücksichtigen (im Kurzentrum gelten andere Voraussetzungen als in der Marinesiedlung, wo noch verhältnismäßig viele Sylter leben), aber er kann die Rahmenbedingungen bestimmen, wie wir auf Sylt künftig leben und wohnen wollen. Vor allem kann er über die Nutzung des Objekts entscheiden, ob Dauerwohnen, Zweitwohnen oder Ferienwohnen. Erklärtes Ziel bisher: diese drei Wohnformen (Nutzungsarten) sollen zukünftig genau definiert werden und in einem gesunden Verhältnis stehen, um das Überleben einer funktionierenden sozialen Struktur auf der Insel zu sichern. Damit will man aktiv der Abwanderung und der damit verbundenen Verödung ganzer Straßenzüge entgegenzuwirken.
Kann dies mit den Inhalten des „B-Plan 28“nun gelingen?
Drei Festsetzungen sind vom Bauausschuss zu treffen:
- Gebietscharakter: welche Wohnform soll hier vorherrschend sein?
- Dauerwohnraum: welchen Anteil nimmt Dauerwohnraum ein?
- Gebäude: wie viele Einheiten pro Haus sind möglich?
In Bezug auf Dauerwohnraum liegen zwei Entscheidungsvarianten auf dem Tisch: entweder sollen künftig 50% der gesamten kompletten Fläche aller Geschosse eines Gebäudes Dauerwohnen zur Verfügung stehen oder pro Gebäude eine Dauerwohnung festgesetzt werden. Sollte die Entscheidung zugunsten „eine Dauerwohnung pro Gebäude“ fallen, hätte dies aus Merrets Sicht den Nachteil, dass dadurch künftig (wie in der Vergangenheit schon geschehen) auch winzige Dauerwohnungen entstehen könnten – neben großzügig bemaßten Ferienwohnungen. Dann befände sich zwar in jedem Haus eine Dauerwohnung, diese wäre aber unter Umständen miniklein. Aus diesem Grund halten wir Merrets die 50% Regelung für die beste Lösung. Sollte sich der Bauausschuss für Variante B entscheiden, wäre zwingend geboten, wenigstens eine Mindestgröße festzulegen, damit auch Familien eine Chance auf Dauerwohnen erhalten.
Ein weiterer Knackpunkt ist der geplante Wegfall der „Geschossflächenzahl“ (GFZ), womit gemeint ist, dass künftig auch Keller und Spitzböden zur Wohnfläche hinzugezählt werden dürfen, sofern eine Deckenhöhe von 2,40 m gewährleistet ist. Sollte die GFZ künftig wegfallen, besteht die Gefahr, dass künftig deutlich mehr Kellergeschosse zu Dauerwohnungen umgebaut werden, um im EG und OG Ferienwohnungen einzurichten. Willkommen in den 1960er Jahren! Insulaner im Dunkeln, Feriengäste im Licht. Diese Konsequenzen muss man mitdenken bei dieser wichtigen Entscheidung.
Für ältere Gebäude ist dieses Thema zurzeit nicht relevant, denn die Deckenhöhe in den Kellern erreicht in der Regel keine 2,40 Meter. Wenn aber die GFZ wegfiele, wird es für Hausbesitzer und vor allem Investoren attraktiv, das Gebäude ganz abzureißen und neu zu bauen, um die Flächen optimal ausnutzen zu können. Deshalb sollte man sich unbedingt merken: der Wegfall der Geschossflächenzahl bedeutet konkret mehr Wohnraum pro Quadratmeter, mehr Menschen pro Haus, mehr Autos pro Grundstück, noch mehr Verkehr auf den Inselstraßen. Das sieht Merret kritisch.
Denn das hätte zur Folge, dass noch mehr alte Sylter Häuser verschwinden, noch mehr Baustellen, noch mehr Unruhe, weitere Spekulation entstehen. Obendrauf käme die schlechtere Klimabilanz. Allerdings würde weniger Grund und Boden versiegelt.
Wer mehr erfahren und vielleicht auch einen Blick auf die Vorlage und Begründung zum B Plan werfen möchte, kann hier einen Blick in die Mappe des Gemeinderates werfen:
Infos zum Tagesordnungspunkt: TOP-Mappe von TOP 16 der 18. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2023 bis 2028) vom 09.12.2024 2
In diesem Zusammenhang noch eine Bitte an Politik und Verwaltung: In der Beschlussvorlage ist z.T. von „Wohnfunktion“ die Rede, die Begriffe sind nicht klar genug definiert. Es steht deshalb zu befürchten, dass hiermit auch „Zweitwohnen“ gemeint sein könnte. Es wäre hilfreich, hier ganz klar zu benennen, was damit gemeint ist.
Die Bitte an alle Bürger und Bürgerinnen: zahlreich der Sitzung am Montag beizuwohnen und sich für einen der entscheidenden Momente unser aller Zukunft zu interessieren.
Herzlichen Dank,
Eure Merret
„Ich mache keine krummen Dinger“
Die Hecken abgeholzt, die Kinderspielwiese umgegraben, die Fenster vernagelt, die Wohnhäuser mit Bauzäunen umschlossen, die Mieter mit falschen und viel zu hohen Nebenkostenabrechnungen schikaniert und mit ständigen Besuchen zum Auszug gedrängt. Es gab keine Reinigung mehr, der Strom fiel aus. Vor fünfzehn Jahren vertrieb die SL Immobilien GmbH aus Bremen 22 Sylter Familien erfolgreich aus ihren Mietwohnungen in den gelben Mehrfamilienhäusern am unteren Ende der Bomhoffstraße in Westerland.
Unmenschlicher Umgang“ mit Sylter Familien
„Das war der härteste Umgang, den ich je mit Mietern in ganz Schleswig-Holstein erlebt habe“, erklärte Stephan Sombrutzki vom Kieler Mieterverein, an den sich die Familien schutzsuchend gewandt hatten. Als „unmenschlich“ brandmarkte der damalige Vorsitzende des Bauausschusses Holger Flessau (CDU) das Vorgehen des Bremer Investors, der dort eine neue Wohnanlage errichten wollte. „Das ist einfach unmöglich“, beklagte Bürgermeisterin Petra Reiber und wollte die Häuser sogar beschlagnahmen lassen.
In den Gemeinderatssitzungen ging es über Monate hoch her. Der Berg kreißte – gebar aber am Ende nur eine Maus. Man einigte sich auf ein paar Zeilen Resolution: „Wir solidarisieren uns mit den Betroffenen und verurteilen den Menschen verachtenden Umgang der Bremer SL Immobilien GmbH.“ Mehr war offenbar nicht drin. 22 Sylter Familien verloren ihr Zuhause. Angeblich machtlos die Politik. „Baurechtlich war das nicht zu verhindern“, ließ sich Holger Flessau zitieren. Rein rechtlich sahen sich die Gemeindevertreter außerstande, die Mieter zu schützen.
Dauerwohnungen gingen in die Ferienvermietung
In der entscheidenden Sitzung waren sie alle anwesend, die heute immer noch die Geschicke der Gemeinde lenken: Günther Frank, Kay Abeling, Eberhard Eberle, Gerd Nielsen, Carsten Kerkamm und auch Manfred Uekermann, mittlerweile Landtagsabgeordneter. Anfang 2010 waren die Wohnungen dann schließlich erfolgreich entmietet. Die zwischen den Häusern gelegene Grünfläche, wo bisher Kinder spielten, wurde einer „sinnvollen“ Nutzung zugeführt. Hier entstanden Parkplätze für Feriengäste.
Nach der Fertigstellung gingen nahezu alle 22 Einheiten in die Ferienvermietung. Von Anfang an ein unsauberer Deal. Denn die gesamte Anlage durfte laut Baugenehmigung ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden. Der Bebauungsplan ließ daran überhaupt keinen Zweifel. Doch niemand rührte eine Hand, niemand kontrollierte, niemand griff ins Getriebe, und so geriet diese unschöne Episode insularer Wohnraumvernichtung wie so viele andere in Vergessenheit.
Käuferin zahlte 1 Mio für eine illegale Fewo
Auch Frau Brinkmann (Name geändert) wusste davon nichts, als ihr im Spätsommer 2022 eine Zeitungsannonce der Sylter Firma RT Immobilien auffiel, in der eine Zwei-Zimmer-Erdgeschosswohnung in der Bomhoffstraße 17 für 950.000 Euro mit „eingeführter Ferienvermietung“ angeboten wurde. Die Geschäftsfrau aus Niedersachsen war auf der Suche nach einer Kapitalanlage mit guter Rendite. Sie zögerte. Denn für eine 65m²-Wohnung mit allen Nebenkosten rund 1,1 Millionen Euro zu bezahlen, erschien ihr selbst für Sylter Verhältnisse überteuert, immerhin sollte der Quadratmeter umgerechnet 17.000 Euro kosten. Der Verkäufer, ein Sylter Unternehmer, der im Immobiliengeschäft einen guten Ruf genießt, zeigte sich gesprächsbereit und ließ sich auf Verhandlungen ein. Frau Brinkmann unterschrieb schließlich den Kaufvertrag und zahlte knapp eine Million für zwei Zimmer und eine kleine Terrasse. Darin enthalten war auch ein saftiges Honorar für den testierenden Notar. Auch kein Unbekannter, ganz im Gegenteil. Dieser Sylter Notar setzte seine Unterschrift unter einen Kaufvertrag, in dem sich Frau Brinkmann ausdrücklich zusichern ließ, dass es sich bei der Eigentumswohnung um eine „Ferienwohnung“ mit entsprechender Genehmigung handelte (Merret liegt der Kaufvertrag mit allen Unterschriften vor). Denn auch Frau Brinkmann hatte mittlerweile registriert, dass man sich bei diesem heiklen Thema besser absicherte. Notar, Verkäufer und Makler gaben Brief und Siegel.
Notar, Verkäufer und Makler gaben Brief und Siegel
Dann das böse Erwachen, als Frau Brinkmann anschließend die Baugenehmigung einsah: Dauerwohnung! Und der Schock wurde noch größer, als ihr klar wurde, dass sie sich im Kaufvertrag sogar verpflichtet hatte, die Vermietagentur weiterzubeschäftigen. Das gab ihr den Rest. „Ich war vertraglich gezwungen, illegal an Feriengäste zu vermieten. Aber ich mache keine krummen Dinger. Das habe ich in meinem ganzen Leben noch nicht gemacht.“ Sofort fordert sie vom Verkäufer die Rückabwicklung des Kaufvertrags ein. Sie fühlt sich betrogen und getäuscht „von diesen angeblich so renommierten Insulanern, die hier alles miteinander verquicken“, Ämter, Posten, Finanzierungen, Vermittlungen und Testate. „Sie haben mich alle zusammen aufs Kreuz gelegt.“ Doch von einer Rückabwicklung will bis heute niemand etwas wissen. Frau Brinkmann hat Fristen gesetzt. Die sind längst verstrichen, Monate sind vergangen, Frau Brinkmann verlor irgendwann die Geduld. Im Juli dieses Jahres (2024) reichte sie über eine Westerländer Kanzlei Klage ein. „Das könnte mich jetzt nochmal richtig Geld kosten, aber das ist es mir wert. Und mir ist klar, ich nehme es hier mit den Spitzen der Sylter Gesellschaft auf.“
Geld zurück? Die Gerichte müssen entscheiden
Zufall oder nicht, auf einmal gibt es für die Bomhoffstraße und das Gebiet drumherum einen neuen Bebauungsplan. Plötzlich ist Ferienwohnen dort erlaubt. Und wie Frau Brinkmann feststellen durfte, hat jemand für ihre neue Eigentumswohnung einen Umnutzungsantrag gestellt. Das war nicht sie selbst. Sie wusste gar nichts davon. Sie wusste auch nicht, dass das überhaupt möglich ist, dass Nicht-Eigentümer für eine Wohnung, die ihnen nicht gehört, eine Nutzungsänderung beantragen können. Und sie hat es auch gar nicht gewollt.
Nun verlangt sie erst recht ihr Geld zurück. „Das geht doch hier nicht mit rechten Dingen zu.“
Ausgang offen. Das Verfahren läuft. Verstrickt sind in diesen Fall die ganz Großen dieser Insel. Keine Auswärtigen. Diese wohlbekannten Leute haben sich gleich mehrfach persönlich bereichert und davon profitiert, dass vor fünfzehn Jahren 22 Sylter Familien in der Bomhoffstraße ihr (bezahlbares) Zuhause verloren. Durch ungerechtfertigte Mieteinnahmen, überteuerte Preise und Provisionen, die sich auf falsche Fakten stützten. Kein Einzelfall. Auf Merret-Nachfrage bestätigen Sylter Anwälte, dass immer mehr Schadenersatzforderungen eingehen, weil Immobilien überall auf der Insel mit solchen „Mängeln behaftet“ und deshalb zu teuer verkauft worden seien.
Merret fordert sauberen Umgang mit den Fakten
Aus Merrets Sicht ist es höchste Zeit, endlich aufzuräumen. Es ist Zeit, sich ehrlich zu machen. Politiker dürfen nicht gleichzeitig die Rahmensetzung der Sylter Baupolitik bestimmen und sich anschließend über geltendes Recht hinwegsetzen, um auch noch persönlich wirtschaftlich davon zu profitieren. Schwer erträglich wird es dann, wenn dieselben Politiker auch noch öffentlich fordern, die Behörden mögen über diese Rechtsverstöße hinwegsehen, weil sonst die Sylter Wirtschaft zusammenbrechen würde.
Diese Praktiken beschädigen das Image der Insel viel nachhaltiger als eine Horde Punks auf einer Festwiese. Es ist allerhöchste Zeit, dass Sylt endlich supergute Bebauungspläne bekommt, die die Bevölkerung schützen und den Zuzug von Familien und Normalverdienern ermöglichen, weil sie genügend Dauerwohnungen vorschreiben. Hoffentlich erfüllt der „B-Plan 28“, der als Blaupause für den künftigen Umgang mit Immobiliennutzung dienen soll, diese hohen Erwartungen.
Alle Namen der beteiligten Personen sind Merret bekannt.
(Fotos: Moritz Unruh und Merret reicht’s)
„Wenn Merret mal die Sylter fragt…“
Wie die Insulaner über den Bauboom, die Nutzungskontrollen und den Overtourismus wirklich denken.
𝗗𝗶𝗲 𝗪𝗮𝗿𝗻𝘂𝗻𝗴 𝗸𝗮𝗺 𝗽𝗲𝗿 𝗲𝗺𝗮𝗶𝗹 𝘂𝗻𝗱 𝘁𝗿𝘂𝗴 𝗱𝗶𝗲 Ü𝗯𝗲𝗿𝘀𝗰𝗵𝗿𝗶𝗳𝘁 „𝗢𝗳𝗳𝗲𝗻𝗲𝗿 𝗕𝗿𝗶𝗲𝗳“.
„𝙃𝙖𝙗𝙚𝙣 𝙎𝙞𝙚 𝙨𝙘𝙝𝙤𝙣 𝙢𝙖𝙡 𝘽𝙧𝙤𝙩 𝙜𝙚𝙠𝙖𝙪𝙛𝙩 – 𝙤𝙝𝙣𝙚 𝙂𝙚𝙡𝙙?“
Wieder viel Hungertuch, Blaulicht und Angstmacherei in Teil 2 der Kampagne der Sylter Tourismuswirtschaft und des Verein Sylter Unternehmer. Wieder prophezeien die Geschäftsleute ein Weltuntergangsszenario für unsere Heimatinsel, in der sich künftig niemand mehr „sein Brot“ leisten könne, sollten die Baunutzungskontrollen und die Kritik am übersteigerten Tourismus fortgesetzt werden. „Blindwütig und lebensfremd“ sei das. Und der „Sylt Tourismus Verband“ setzt sogar noch eins drauf und sieht in „Merret reicht’s“ gar die Schuldigen für den künftigen Niedergang der Insel und behauptet, Merret sei bereit, den Tourismus bis auf 70% nach unten zu fahren, „mit allen absehbaren Folgen für die Wirtschaft und die hiesige Bevölkerung.“
Diese „Offenen Briefe“ ohne Adressaten und ohne Unterschrift zeigen einmal mehr, wie schwierig es ist, auf Sylt offen über Overtourismus und seine Folgen zu diskutieren. Die Reaktion ist immer gleich. Möglichst nichts ändern. Andersdenkende diffamieren und als „Ideologen“ abstempeln. Und alles soll bitte immer so weitergehen.
Dabei ist doch nicht zu übersehen: Entspannt Besorgungen zu machen oder spazieren zu gehen, während die Straßen überfüllt sind mit Tausenden Menschen, die jede Lücke – selbst in den Häusern – besetzen – das ist eine Zumutung für Einheimische, nicht nur auf Sylt, sondern an allen Urlaubsorten der Welt. Möchte aber keiner hören. Schon gar nicht die Urlauber oder auch nicht jene, die ihr Geld mit ihnen verdienen.
Und trotzdem: In diesem Sommer ist die Diskussion um die Auswirkungen des übersteigerten Massentourismus vor allem in Europa mit einer Wucht zurückgekehrt, die überrascht. Die Suche nach den Ursachen und Verantwortlichen gestaltet sich schwierig.
Klar ist nur eins: Die Reihen der Sylter Wirtschaft sind keinesfalls so fest geschlossen wie immer behauptet wird. Die Diskussion muss nun endlich auch innerhalb der Verbände, Parteien und Institutionen geführt werden. Da kommt man nicht drumrum.
Wir haben namhafte und gebürtige Insulaner (und Zweitwohnende) um eine Stellungnahme gebeten. Hier ist das Ergebnis. Diese Reihe wird fortgesetzt. Denn es gibt viel zu besprechen.
𝙎𝙩𝙚𝙥𝙝𝙖𝙣 𝘽𝙪𝙨𝙘𝙝, 𝘼𝙜𝙚𝙣𝙩𝙪𝙧 „𝙎𝙮𝙡𝙩 𝙏𝙧𝙖𝙫𝙚𝙡“,Hörnum
Allein im Umkreis von 100 Metern meiner Wohnung wurden in den letzten 18 Monaten drei ältere Einfamilienhäuser abgerissen und durch insgesamt 15 neue Ferienwohnungen ersetzt. Häuser in denen mal Insulaner gewohnt haben. Ich denke viele auf Sylt können von ähnlichen Beobachtungen berichten. Als Unternehmer auf Sylt sollte man ein Interesse daran haben, dass Mitarbeiter vernünftig wohnen können und dass junge Familien sich ansiedeln können, die letztlich auch für das Funktionieren der Schulen und Ehrenämter nötig sind. Dafür ist bezahlbarer Wohnraum nötig, den die KLM oder die Gewoba allein gar nicht schaffen können. Nur weil die Fehlnutzungen so lange Zeit geduldet bzw. nicht kontrolliert wurden, kann es doch nicht einfach Recht werden.
𝘾𝙝𝙧𝙞𝙨𝙩𝙞𝙖𝙣 𝙉𝙞𝙚𝙡𝙨𝙚𝙣, 𝙚𝙝𝙚𝙢. 𝙑𝙤𝙧𝙨𝙩𝙖𝙣𝙙 𝙑𝙚𝙧𝙚𝙞𝙣 𝙎𝙮𝙡𝙩𝙚𝙧 𝙐𝙣𝙩𝙚𝙧𝙣𝙚𝙝𝙢𝙚𝙧, 𝘼𝙪𝙩𝙤𝙝𝙖𝙪𝙨 𝙉𝙞𝙚𝙡𝙨𝙚𝙣:
Ich halte die populistischen Äußerungen des Vorstands der Sylter Unternehmer für nicht hilfreich. Ohne Zweifel haben Sylter Gemeinden in der Vergangenheit bei der Erstellung von B-Plänen falsche oder keine Entscheidungen getroffen. Und Bauherren haben sich nicht an Vorschriften gehalten. Und wenn nun der Kreis seine Pflicht als Aufsichtsorgan erfüllt und ungesetzliche Zustände sanktioniert so ist das für die Betroffenen schmerzhaft, kann aber nicht dazu führen, dass Unrecht zu Recht verbogen wird. Die Gemeinde Sylt hat nach meiner Meinung mit dem Entwurf eines neuen B-Plan 28 den richtigen Weg beschritten für einen Ausgleich der unterschiedlichen Interessen und sollte dabei unterstützt werden.
𝙋𝙚𝙩𝙚𝙧 𝙈𝙖𝙩𝙩𝙝𝙞𝙚𝙨𝙨𝙚𝙣, 𝙂𝙧ü𝙣𝙙𝙚𝙧 𝙪𝙣𝙙 𝙀𝙝𝙧𝙚𝙣𝙫𝙤𝙧𝙨𝙞𝙩𝙯𝙚𝙣𝙙𝙚𝙧 𝙙𝙚𝙨 𝙑𝙚𝙧𝙚𝙞𝙣𝙨 𝙎𝙮𝙡𝙩𝙚𝙧 𝙐𝙣𝙩𝙚𝙧𝙣𝙚𝙝𝙢𝙚𝙧:
Man löst keine Probleme, indem man die Realität einfach ausblendet und sich dem Handeln verweigert. Es reicht nicht, per „Offener Brief“ ein Schreckensszenario an die Wand zu malen und darauf zu hoffen, dass sich eine übergeordnete Macht der Probleme annimmt und sie mit einem Federstrich aus der Welt schafft. Das wird nicht geschehen. Es ist wirklichkeitsfremd zu erwarten, dass eine rechtsstaatliche Behörde nun einfach ihre Tätigkeit einstellt und die Kontrollen stoppt. Hier wird zudem der Eindruck erweckt, der defizitäre Haushalt, das desolate Erscheinungsbild der Westerländer Innenstadt, die wirtschaftlichen Probleme der Sylter Betriebe und alle Schwachstellen im Gemeinwesen seien Folgen der als ungerecht empfundenen Baurechtskotrollen. Man muss diese nur stoppen, und die Welt ist wieder in Ordnung. Ein Trugschluss. Statt Kraft und Geld in die Bekämpfung einer Bürgerinitiative zu investieren, würde es der Insel mehr helfen, sich der eigentlichen Herausforderung zu stellen, nämlich die Insel und ihren (rückläufigen) Tourismus rechtssicher und zukunftsfähig zu machen.
𝙂𝙧𝙞𝙩𝙟𝙚 𝙎𝙩ö𝙫𝙚𝙧, 𝘾𝘿𝙐, 𝙊𝙧𝙩𝙨𝙗𝙚𝙞𝙧𝙖𝙩𝙨𝙫𝙤𝙧𝙨𝙞𝙩𝙯𝙚𝙣𝙙𝙚 𝙆𝙚𝙞𝙩𝙪𝙢/𝙈𝙪𝙣𝙠𝙢𝙖𝙧𝙨𝙘𝙝:
Sylt ist ein Sehnsuchtsort für seine Einwohner, seine Zweitwohnungsbesitzer und seine Gäste. In unserer friesischen Hymne heißt es nicht ohne Grund „ja leeng dach altert tö di hen“. Allerdings kann es auf begrenztem Raum zu Interessenkonflikten kommen, was wir aktuell erleben. Aber diese nun zu einem Zweifrontenkrieg zwischen einer aktiven Tourismusgegnerschaft und kapitalistischen Wachstumsinteressen ausarten zu lassen, wird der insularen Eigenart nicht gerecht.
Wie wäre es mit mehr Miteinander und Toleranz? Stattdessen wurde vor ein paar Jahren auf Kreisebene, initiiert durch Bündis90/Grüne, der Bürokratiewolf geweckt, um den illegalen Ferienwohnungen Einhalt zu gebieten. Aber werden nur die illegalen Nutzungen von Ferienwohnungen kontrolliert? Im Ergebnis handelt es sich um eine allgemeine Nutzungskontrolle. Sie betrifft die nicht genehmigte Wohnnutzung eines Jugendzimmers im Keller ebenso wie die illegale Vermietung eines Zweitwohnsitzes als Ferienwohnung.
Wie können wir damit umgehen? Am Transformationsprozess aktiv mitgestalten, lautet die Devise. Der Sylt Tourismus Verband hat daher recht, es geht um ganzheitliche Lösungswege, die den Menschen im Blick haben. Die Landesbauordnung und auf Bundesebene die Baunutzungsverordnung stellen aktuell ein sehr unflexibles Instrumentarium dar, um in der kommunalen Bauleitplanung etwas für die Insel passgenaues auf die Beine zu stellen. Wir müssen daher gesamtinsular in einen konstruktiven Austausch über unsere Bedarfe treten und uns dann bei Land und Bund für diese einsetzen.
Sorge bereitet mir etwas ganz anderes. Unser Problem ist eine fortschreitende Anonymisierung auf der Insel. Fast ganzjährig lehrstehende Zweitwohnungen und anonyme Ferienwohnungen mit Schlüsselkästen und einer Putzkolonne zur Endreinigung. Diese sind in den meisten Fällen genehmigt und auch weiterhin genehmigungsfähig. Tatsächlich werden die allgemeinen Nutzungskontrollen diesen Prozess der Anonymisierung sogar noch vorantreiben. Ich wünsche mir eine lebendige Insel mit Syltern, die hier wohnen und Gästen, die gerne zu uns kommen. Wäre es nicht schön, wenn wir gute Gastgeber bleiben können? Daran müssen wir zukünftig arbeiten.
𝙈𝙖𝙧𝙩𝙝𝙖 𝘽𝙚𝙧𝙚𝙣𝙙𝙚𝙨 𝙞𝙣 𝘼𝙗𝙨𝙩𝙞𝙢𝙢𝙪𝙣𝙜 𝙢𝙞𝙩 𝙙𝙚𝙢 𝙎𝙚𝙣𝙞𝙤𝙧𝙚𝙣𝙗𝙚𝙞𝙧𝙖𝙩 𝙙𝙚𝙧 Gemeinde Sylt:
Nicht „Merret reicht’s“, sondern die Unternehmer und ihre Mitstreiter erweisen sich als kurzsichtig, die das Ganze nicht im Blick haben, wenn sie sich vehement gegen Baurechtskontrollen wehren.
Das Fundament der Sylter Wirtschaft beruht auf Menschen, die hier leben und arbeiten und denen bezahlbarer Wohnraum auf der Insel zustehen sollte. Stattdessen wenden sich Scharen von jungen Familien endgültig dem Festland zu (forciert nicht zuletzt durch die prekäre Unzuverlässigkeit der Bahnverbindung).
Die Forderungen von Merret reichts als „blindwütig“ und „lebensfremd“ abzutun, verrät eine unterschwellige Aggression. Die Entwicklung auf der Insel Mallorca oder etwa in Venedig zeigen, wie der Tourismus aus dem Ruder gerät, wenn er nicht rechtzeitig gebremst wird. (Im Übrigen überzeugt der ausführliche Faktencheck von Merret reichts.)
Nun die Wünsche des Seniorenbeirats, wenn sie Sylt verändern könnten:
Wir wollen raus aus der Anonymität. Nach der teilweisen Umwandlung von Ferienwohnungen in Dauerwohnungen hätten wir endlich normale Nachbarschaft!
Die Unternehmer sollten bezahlbaren Wohnraum für die Mitarbeiter bereitstellen. Die Politiker sollten die Zweitwohnungssteuer erhöhen.
Wir wünschen uns, dass ein Leben auf Sylt im Alter möglich ist (von Seniorenwohnungen – barrierefrei und mit ambulanter Versorgung – bis zu Pflegeplätzen).
Wir vermissen im Vergleich zum früheren Sylt fehlende Nachbarschaft und Wertschätzung der Senioren, die vieles ehrenamtlich stemmen. Wir bedauern den Wegzug junger Leute sowie den massiven Anstieg des Verkehrsaufkommens. Uns befremdet der massive Anstieg an Großvermietern/ Maklerfirmen. Last, but not least registrieren wir eine wachsende Ignoranz gegenüber den Aktivitäten der Insulaner in der lokalen Presse und stattdessen eine Berichterstattung für Touristen.
𝙈𝙖𝙧𝙩𝙞𝙣 𝙎𝙘𝙝𝙡𝙪𝙢𝙨, 𝘼𝙧𝙘𝙝𝙞𝙩𝙚𝙠𝙩 𝙪𝙣𝙙 𝙆𝙪𝙣𝙨𝙩𝙢𝙖𝙡𝙚𝙧, 𝙒𝙚𝙨𝙩𝙚𝙧𝙡𝙖𝙣𝙙:
Mehr als 50 Jahre habe ich als selbstständiger Architekt auf Sylt alle Wünsche zur Änderung der Politik begleitet, aber leider außer der Atlantisverhinderung nur ganz selten kleine Erfolge erzielt. Stolz darauf bin ich, dass unser Architekturbüro kaum eine Zweitwohnung gebaut hat, sondern neben vielen wichtigen Gebäuden mehrere hundert Sozialwohnungen für die einheimische Bevölkerung.
Für die aktuelle Situation habe ich folgende Vorschläge:
1. Die bereits verkauften Flächen für Zweitwohnungen können nicht zurückgefordert werden. Der überraschende einvernehmliche Beschluss der Sylter Politiker zum sofortigen Stop weiterer Zweitwohnungen muss konsequent umgesetzt werden. Leider werden einige weitere Inselgemeinden z.Zt. nicht mitmachen. Siehe Kontraentwicklung List!
Die Abweichungen von der genehmigten Gebäudenutzung in den gültigen Bebauungsplänen, die selten behördlich geprüft wurden, müssen konsequent abgeändert werden.
2. Um wieder ausreichende, bezahlbare Bauflächen für Inselbewohner anbieten zu können, brauchen wir ein Umdenken! Sonst gibt es kein funktionierendes Gemeindeleben mehr. Die aktuellen Bodenpreise auf Sylt kann kein normaler Bürger mehr bezahlen! Entgegen allen jetzigen Einschränkungen müssen bisher nicht bebaubare Randflächen der Gemeinden untersucht werden, ob sie nicht doch, ohne Beeinträchtigung von Natur- oder Landschaftsschutz, für die gemeindliche Wohnbebauung nutzbar gemacht werden können. Dann würde die Bevölkerung wieder wachsen. Auch durch Vermietung an Feriengäste wäre der Lebensunterhalt wieder zu verdienen. Sylter Unternehmer könnten bisher vernachlässigte Schaffung von Mitarbeiterwohnungen planen, die gleichfalls die Pendlerzahl stark reduziert.
3. Neue Anstrengungen zum kompletten Zusammenschluss aller Sylter Gemeinden müssen dringend unternommen werden! Nur gemeinsam ist eine wirklich neue Sylter Gemeinschaft zu erreichen, die alle sozialen Einrichtungen vorhält, genügend Kindergartenplätze hat, die freiwillige Feuerwehr stärkt und die Sportvereine, sowie die Voraussetzung für eine Geburtenstation schafft u.v.a.m.
Ein gesamtinsulares politisches Gremium, verstärkt durch einen neu zu wählenden wirklich befähigten Bürgermeister, wäre meine Idealvorstellung für ein zukünftiges Sylt.
4. Weitere Bemühungen zur Abschaffung gesetzlicher Regeln wären dringend nötig:
Aufhebung der begrenzten Nutzungszeit von 15 Jahren für gemeindliche Sozialwohnungen, Aufhebung der Kostenbeteiligung der Anwohner an Straßenerneuerungen, Überlegungen, wie die z.T. sehr wohlhabenden Zweitwohnungsbesitzer in die notwendige Beseitigung der Fehlentwicklungen einbezogen werden können. Es gäbe viel zu tun!
𝙀𝙙𝙙𝙖 𝙍𝙖𝙨𝙥é, 𝙂𝙤𝙡𝙙𝙨𝙘𝙝𝙢𝙞𝙚𝙙𝙞𝙣, 𝙈𝙤𝙧𝙨𝙪𝙢:
Wir haben ignoriert, wie wichtig das Gemeinwohl für das soziale Gefüge auf Sylt ist. Die Interessen der hier Lebenden und die derjenigen, die kommen und gehen, sind gleichwertig. Das Beste für alle ist, wenn die Sylter ihrer traditionellen Rolle als Gastgeber treu bleiben und selbst planen, in welcher Atmosphäre sie leben möchten. Inzwischen bestimmen aber die Investoren. Sie machen die Pläne. Bauen wurde zum Fetisch, Sylter Häuser zum Spekulationsobjekt. Aber nicht zum Wohnen für die hier Arbeitenden und Lebenden. Davor hat schon Clara Enss vor 40 Jahren gewarnt. Alle Initiativen, Dauerwohnraum zu sichern und zu schaffen, lehnte die Mehrheitsfraktion der Gemeinde ab. Das ist eine Unterlassungssünde, denn das Bundesbaugesetz gibt Gemeinwohlorientierung der Bauplanung vor. Die Schuldigen schreien jetzt am lautesten und verbreiten Falschinformationen.
𝙅ü𝙧𝙜𝙚𝙣 𝙄𝙣𝙜𝙬𝙚𝙧𝙨𝙚𝙣, 𝘽ä𝙘𝙠𝙚𝙧𝙢𝙚𝙞𝙨𝙩𝙚𝙧, 𝙚𝙝𝙚𝙢. 𝙑𝙤𝙧𝙨𝙩𝙖𝙣𝙙 𝙎𝙮𝙡𝙩𝙚𝙧 𝙐𝙣𝙩𝙚𝙧𝙣𝙚𝙝𝙢𝙚𝙧, 𝙈𝙤𝙧𝙨𝙪𝙢:
Jeder, der auf Sylt vermietet, darf nicht blauäugig sein. Und wer denkt, dass es ihn nicht betrifft, weil er ja schon über 30 Jahre vermietet, sollte sich nochmal schlau machen. Wenn in der Baugenehmigung steht, es handelt sich um ein „Einfamilienhaus“, das in drei Wohnungen umgebaut ist, dann sind in dem Haus zwei Wohnungen zu viel. Egal ob Dauerwohnen oder Ferienvermietung. Und Keller und Spitzboden müssen einen Fluchtweg haben, sonst ist es nicht erlaubt. Das hat jeder gehört. Zudem muss es der Bebauungsplan vorgeben, was in einigen der Gebiete der Gemeinde nicht der Fall ist. Da ist natürlich schon seit über einem Jahr die Politik gefordert, die da viel zu wenig unternimmt. Wenningstedt ist da schon am weitesten. Neue B-Pläne sind sehr zeitaufwendig, und was da geschrieben steht, ist ja Gesetz! Den Brief der Sylter Unternehmer sehe ich kritisch, er ist zu negativ geschrieben. Bangemachen ist kein Weg. Dennoch sollte jeder wissen, dass die Kontrollen zur Fehlnutzung auch oft die Einheimischen betreffen, weil manche Dauerwohnungen einfach nicht erlaubt sind. Handeln und nicht nur darüber reden, das sollte die Maxime sein. Jeder Betrieb muß auch selber für Mitarbeiter Wohnungen sorgen. Auch mit Hilfe der Gewoba und anderen. Wir hatten in unserer kleinen Bäckerei 10 Zimmer und Wohnungen zur Verfügung, die auch im Winter oft leer standen und alle 2 Jahre renoviert werden mußten. Aber im Laufe des Jahres brauchten wir diese immer.
Ein Wort zu den „Punks“. Da wünsche ich mir härtere und strengere Maßnahmen, denn das ufert auf den „Festwiesen“ völlig aus. Es werden jedes Jahr mehr, die hier kostenlos auf Sylt Urlaub machen. Und dann muss die Innenstadt dringend mehr Pep bekommen. Selbst die Vitrinen der Sylter Unternehmer sind schon wieder 25 Jahre alt. Herr Douven beschäftigt sich überwiegend nur mit seiner Promenade. Er meint irgendwie, dass sie immer noch die schönste Europas ist. Es müssen neue, attraktive Möglichkeiten für die Gäste geschaffen werden. Das Schlimmste sind für mich aber unsere Straßen! Es wurde auch da viel zu lange wie bei der Bundesbahn gespart und gewartet. Eine Katastrophe und kein Aushängeschild für die schönste Deutsche Urlaubsinsel. Ich könnte die Liste noch weiter fortsetzen. Es fällt einem ja immer noch was ein.
𝙐𝙡𝙡𝙖 𝙆𝙪𝙗𝙖𝙡𝙚, 𝙚𝙝𝙚𝙢. 𝙆𝙖𝙪𝙛𝙢. 𝘼𝙣𝙜𝙚𝙨𝙩𝙚𝙡𝙡𝙩𝙚, 𝙋𝙧𝙞𝙫𝙖𝙩𝙫𝙚𝙧𝙢𝙞𝙚𝙩𝙚𝙧𝙞𝙣, 𝙒𝙚𝙨𝙩𝙚𝙧𝙡𝙖𝙣𝙙:
Hätte ich die Macht etwas zu ändern….würde ich sofort einen Baustopp fordern, denn es wird gebaut wie nie zuvor- immer größer, immer enger und nicht mehr im „Inselstil“.
Wenn ich an Sylt von früher denke…es gab eine wunderbare Nachbarschaft-bewohnte Häuser, es gab eine Post, es gab einen Schuster usw. alles abgeschafft und die Infrastruktur vernichtet. Und wir, die immer auf der Insel leben, werden vergessen.
Es heißt immer, die Sylter verkaufen ja an Fremde – aber warum ?? Die Eltern sind verstorben – 3 Kinder können sich bei den unnatürlich hohen Preisen nicht gegenseitig auszahlen – also geht das Familienhaus an Fremde. Hat man keine Kinder nur Schwestern oder Nichten, Neffen usw. müssen die die wahnsinnige Erbschaftssteuer aufbringen – also muss an Fremde verkauft werden.
Würde über Nacht ein Wunder geschehen….. würde ich es merken, denn es gibt wieder einen Parkplatz !
Wenn ich etwas politisch ändern könnte, würde ich die Häuser und Grundstücke wieder nach dem Einheitswert und nicht nach dem Verkehrswert berechnen, dann würden noch einige Erben die Familienhäuser retten können.
Ich wünsche mir für mein Westerland eine tüchtige, führende Kraft – Bürgermeister oder Bürgermeisterin – die auch hart durchgreifen kann, dann bekommen wir vielleicht wieder Ordnung, saubere Straßen und Blumenkübel und keine überfüllten Abfallkörbe usw.
𝙈𝙖𝙧𝙜𝙤𝙩 𝘽ö𝙝𝙢, 𝘽Ü𝙉𝘿𝙉𝙄𝙎 90/𝘿𝙄𝙀 𝙂𝙍Ü𝙉𝙀𝙉 , 𝙆𝙧𝙚𝙞𝙨𝙩𝙖𝙜 𝙉𝙤𝙧𝙙𝙛𝙧𝙞𝙚𝙨𝙡𝙖𝙣𝙙 / 𝙂𝙑 𝙞𝙣 𝙇𝙞𝙨𝙩 𝙖𝙪𝙛 𝙎𝙮𝙡𝙩:
Gemeinsam ist das Zauberwort. Es geht nur so: dass sich alle Beteiligten und Betroffene an einen Tisch setzen mit dem einzigen Ziel, eine gemeinsame, konstruktive Lösung zu finden. Solange, bis weißer Rauch aufsteigt. Politik, Interessensgemeinschaften, Kreisverwaltung, Bürger:innen. Es ist einfach, sich durch wie auch immer geartete Schuldzuweisungen selber zu entlasten. Da uns das aber nicht weiterbringt, geht es jetzt um etwas anderes. Es geht um die Antwort auf die Frage, welches attraktive Bild von Sylt im Jahr 2030/35 haben wir gemeinsam? Worauf können wir uns verständigen? Wo sind unsere Möglichkeiten? Welche Herausforderungen werden wir wie überwinden?
Alle Interessen auf den Tisch, Wirkungszusammenhänge erkennen, von der Zukunft her denken und gemeinsam kreativ Strategien entwickeln für hier und heute. Ich glaube daran, dass das möglich ist. Mit Unterstützung durch eine hochprofessionelle und erfahrene Moderation von außerhalb, die uns konsequent durch den gesamten Prozess führt.
𝙍𝙖𝙜𝙣𝙖 𝙎𝙘𝙝𝙖𝙘𝙝𝙩, 𝙒𝙚𝙣𝙣𝙞𝙣𝙜𝙨𝙩𝙚𝙙𝙩:
Ja, Herr Hellner, diese komplizierte wirtschaftliche Situation, in der sich Sylt im Augenblick befindet, betrifft uns alle. Aber zu behaupten, dass Merret daran Schuld hat, ist eine erstaunliche Einstellung seitens des Sylter Tourismusverbandes und ehrlich gesagt, eine Frechheit, denn Merret ist es zu verdanken, dass eine Gruppe Sylter Frauen diesem Raubbau an unserer Insel ein Stopp entgegen hielten, denn ein Weiterso musste aufhören. Diese Masse Menschen, die auf unsere Insel kam, füllten die Geldbörsen einer bestimmten Klientel ständig, aber damit ging auch ein großer Teil Sylter Ressourcen durch Fremdbebauung verloren, und ein Weiterso hätte ihrer Einmaligkeit den Garaus bedeutet. Nun stellt man fest, da es nicht mehr so gut läuft (Corona und kriegerische Auseinandersetzungen, die auch Europa betreffen) verändern auch unser Leben hier auf Sylt, und die Probleme, die man nicht sehen wollte oder auch verdrängte, kommen zu Tage und machen uns allen das Leben nicht leichter. Aber jemanden explizit dafür verantwortlich zu machen, ist ziemlich dumm und arrogant! Es ist doch nicht zu verstehen, dass eine Insel mit 5 Gemeinden es nicht fertig bringt, zum Wohle dieses Sandknustes und ihrer Menschen, die hier seit Generationen leben, Entscheidungen zu treffen sich zu einigen, denn dafür und nur dafür haben wir sie durch freie Wahlen bestimmt, und darauf sollten sie sich konzentrieren.
𝘿𝙧. 𝙍𝙚𝙞𝙣𝙝𝙤𝙡𝙙 𝙎𝙘𝙝𝙤𝙥𝙥𝙢𝙖𝙣𝙣, 𝙕𝙬𝙚𝙞𝙩𝙬𝙤𝙝𝙣𝙪𝙣𝙜𝙨𝙗𝙚𝙨𝙞𝙩𝙯𝙚𝙧, 𝙒𝙚𝙣𝙣𝙞𝙣𝙜𝙨𝙩𝙚𝙙𝙩:
Mallorca, Teneriffa, Venedig, die einheimischen Bevölkerungen melden sich zu Wort, begehren auf, errichten Stoppschilder. „Genug ist genug“, ist zu hören, ertönt es vielerorts sogar energisch auf den Straßen. Die Initiative „Merret reicht’s“ macht behutsam aufmerksam, setzt das Thema. Und der Reflex existenzbedrohter Unternehmer – Überraschung – erfolgt zuverlässig, schnell, unmittelbar und laut. Sind zukunftsorientierte Unternehmer nicht innovativ unterwegs? Sind sie der Zeit denn nicht erfindungsreich und kreativ immer einen Schritt voraus, halten nicht fest am Gestern und am „Weiter so“, sondern suchen neue Wege? Solche Unternehmer (m/w/d) wünscht man sich für #sylt.
„B-Plan 28“ – Wie Sylt die illegale Ferienvermietung in den Griff bekommen will
Mit neuen Bebauungsplänen soll die Quadratur des Kreises gelingen: Mehr Wohnungen für Insulaner, ohne die Ferienvermietung ernsthaft zu gefährden.
Ein bisschen Rätselraten ist immer noch dabei. 11.000 Ferienwohnungen soll es auf Sylt geben und davon sollen rund ein Drittel „nicht genehmigungsfähig“ sein, so drückt es Kreisbaudirektor Jansen aus. Die Sylter Unternehmer befürchten sogar 70% illegalem Bestand. Auf gut Deutsch: Sollte die Kreisbaubehörde mehr als die Hälfte der Sylter Feriendomizile stilllegen, würde das beispiellose finanzielle Verluste für die Insel nach sich ziehen. Aber wie organisiert man das Ferienwohnen künftig rechtssicher? Welche Einheiten sind zu retten? Und wie?
Blaupause „B-Plan 28“
Der offizielle Weg, der nun beschritten wird, führt über die Bebauungspläne. In einem sogenannten „B-Plan“ legt die Gemeinde die Nutzungsmöglichkeit der Grundstücke rahmensetzend fest. So ein Plan gilt in der Regel für ein abgegrenztes Gebiet innerhalb einer Stadt oder einer Gemeinde, das mehrere Straßenzüge umfasst. Am B-Plan kann man erkennen, ob sich Grundstücke in einem „reinen Wohngebiet“, in einem „allgemeinen Wohngebiet“ oder etwa in einem Gewerbegebiet befinden, mit wie vielen Stockwerken oder in welcher Höhe ein Haus errichtet werden darf, ob Ferienwohnen dort erlaubt ist oder nicht. Leider haben die Gemeinde Sylt und ihre Kommunalpolitiker in Jahrzehnten Vieles schleifen lassen, Verstöße gegen die geltende Gesetzeslage wurden geduldet, Mahnungen der Kreisbaubehörde über Jahre ignoriert. Für manche Gebiete existiert nicht einmal ein Bebauungsplan, was sich nun bitter rächt. So sind mehr und mehr Ferienwohnungen auch dort entstanden, wo sie eigentlich nicht erlaubt sind. In reinen Wohngebieten zum Beispiel. Selbst in Mehrparteienhäusern, die Sylter Unternehmen ausschließlich für ihre Angestellten errichtet haben, zogen auf einmal Feriengäste ein. Aus Einfamilienhäusern wurden Personalhäuser mit Mini-Apartments. Was auf Sylt wohnungstechnisch los ist, muss an dieser Stelle nicht weiter ausgeführt werden.
Künftig 50%-Regel?
Die Missstände sollen nun behoben werden, indem für jedes Sylter Siedlungsgebiet die Bebauungspläne überarbeitet wird, also festlegt, was dort künftig erlaubt ist und was nicht. Der erste B-Plan unter dieser neuen Maßgabe ist nun fertig geworden und liegt im Entwurf vor. Er könnte eine Blaupause für die zukünftigen grundsätzlichen Rahmensetzungen sein. Deshalb ist er so interessant. Der „B-Plan 28“ beschreibt das Gebiet im Halbkreis nördlich des Schulzentrums im Norden von Westerland. Bislang als „allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen, wo Ferienwohnen nur „ausnahmsweise“ erlaubt ist. Hier leben auch noch verhältnismäßig viele Insulaner. Ungefähr die Hälfte der Häuser sind dauerhaft bewohnt. In dieser Siedlung waren die Kontrolleure bereits unterwegs und haben viele Eigentümer angeschrieben und auch Objekte stillgelegt. Im neuen „B-Plan 28“ soll eine 50%-Regel gelten, die es den Eigentümern ermöglicht, zur Finanzierung ihrer Immobilie immer noch eine Ferienwohnung zu unterhalten. Er schreibt aber auch für jedes Haus Dauerwohnen fest. Mindestens 50% der Geschossfläche muss für Dauerwohnen zur Verfügung stehen.
Sicherung des Dauerwohnbestands
Viele müssten dann allerdings umdenken und rückbauen. Aber die 50%-Regel eröffnet allen Betroffenen immerhin die Chance, rückwirkend für einen Teil ihrer Ferienwohnungen eine Nutzungsänderung zu beantragen und sie rückwirkend legalisieren zu lassen, was bei der derzeitigen Gesetzeslage eigentlich ausgeschlossen ist. Der „B-Plan 28“ bringt wieder etwas ins Gleichgewicht. Natürlich nicht ohne Verluste, aber eben nicht mit grundsätzlichen Verboten der Ferienvermietung und mit Gewinn für die Bevölkerung und für alle, deren Finanzierung an einer Ferienwohnung hängt. Ein Stück Gerechtigkeit, weil die Regelung für alle Grundstücke gleichermaßen gilt.
Zusätzlich finden sich im „B-Plan 28“ noch andere interessante Regeln. Keller dürfen nicht größer sein, als das Haus und nicht mehrere Stockwerke haben, Abgrabungen zu Kellerfenstern sind verboten, Keller und Spitzboden können nur Wohnflächen sein, wenn eigene Notausgänge nach draußen existieren. Zweitwohnen soll künftig nicht mehr erlaubt sein. Und noch vieles mehr.
Zerschlägt „B-Plan 28“ den Gordischen Knoten?
Der „B-Plan 28“ wird gerade heiß diskutiert. Entschieden ist noch nichts. Unübersehbar jedoch die Maßgabe, dass der ständigen Umwandlung von Dauerwohnraum in Ferienwohnraum endgültig ein Riegel vorgeschoben wird. „Es besteht das dringende Erfordernis, Dauerwohnen im Bebauungsplan zu sichern“, schreiben die B-Plan-Autoren. Das ist deutlich. Darüber ist man sich politisch offenbar einig. Über den Weg dahin noch nicht, denn er wird den Vermietmarkt für Ferienwohnen und Dauerwohnen auf Sylt von Grund auf verändern.
Bebauungsplan 28 Gemeinde Sylt zum Download
Begründung zur 5. Änderung des Bebauungsplan Nr. 28
Die aktuelle, populistische Infokampagne der Sylter Unternehmer schürt Panik
Merret macht den Faktencheck:
Im Briefkasten ist was los. Der Infoflyer der Sylter Wirtschaftsverbände wurde inselweit verschickt und ist mit Schockbotschaften gespickt.
(Hier als pdf zu lesen: Flyer-Nutzungskontrollen-Final)
„Jeder Vermieter ist bedroht“, „Jeder zweite Betrieb ist gefährdet“, „Jeder Sylter hat Nachteile“… Das alles garniert mit Ausrufezeichen, optischen Warnschildern und Brachialkommunikation. Ein Jahr nach Beginn der Nutzungskontrollen durch die Kreisbaubehörde gehen die Sylter Wirtschaftsverbände in die Offensive und starten auch eine Kampagne im Internet.
Verantwortlich zeichnen der Verein Sylter Unternehmer, der Hotel- und Gaststättenverband Sylt und der Sylt Tourismus Verband. Sie fahren schwere Geschütze auf.
„Es droht die Entstehung von Rolladensiedlungen durch Leerstand“, „Verlust von Infrastruktur, zum Beispiel Krankenhaus, Kindergarten, Feuerwehr, ÖPNV“, „Soziale Spaltung durch Unfrieden, zum Beispiel durch Denunziation“, „Arbeitsplätze sind bedroht“…
Der Infoflyer vermittelt den Eindruck: Sylt ist auf direktem Weg in den Ruin.
Nicht als Panikmacher, sondern als „Impulsgeber“ will man sich verstanden wissen. Doch kein Impuls, sondern eine deutliche Drohung steht im Zentrum der Aktion des Vereins Sylter Unternehmer: Sollte die Kreisverwaltung weiterhin aktuelles Recht auf der Insel durchsetzen, drohen „Verlust von Eigentum, Wertverlust von Immobilien, Verlust der Altersvorsorge, zukünftige Finanzierungsprobleme durch Neubewertung der Immobilien.“
Diese und andere steile Thesen stellt der Flyer in den Raum – ganz ohne Belege. Im Internet wird es dann ausführlicher, aber nicht unbedingt richtiger (https://www.sylterunternehmer.de/immo/).
Sind all die Behauptungen der Sylter Geschäftswelt gerechtfertigt?
Merret macht den Faktencheck.
Die SU sagen: Über Jahrzehnte wurde bei Objekten nicht zwischen Dauerwohnen, Zweitwohnen, Ferienwohnen unterschieden. Erst später hätten Gerichtsurteile festgelegt, dass eine genaue Unterscheidung erforderlich sei. „Spätestens an dieser Stelle wäre es dringend notwendig gewesen, für unsere ausschließlich vom Tourismus lebende Destination nach baurechtlichen Lösungsmöglichkeiten für die Altbestände zu suchen.“
Merret sagt: Das ist doch geschehen. Die Verwaltung der Gemeinde Sylt hat die Gemeindevertreter und Verbände über Jahre mehrfach nachweislich auf die aktualisierte Baunutzungsverordnung und ihre Folgen für Sylt – und die Altbestände – hingewiesen. Das geht aus Sitzungsprotokollen hervor. Die Verwaltung entwickelte sogar einen neuen beispielhaften Bebauungsplan. Dieser jedoch verschwand in der Versenkung, nachdem er von der CDU im Bauausschuss mehrheitlich abgelehnt worden war. Zudem hat der stv. Vorsitzende der Sylter Unternehmer, Carsten Kerkamm, sogar persönlich an der Ausarbeitung der bundesweiten Gesetzesnovelle mitgewirkt (https://tinyurl.com/ydtdruvf). Auftraggeber war 2016 das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung in Vertretung der Bundesregierung. Carsten Kerkamm war aktiver Teil des Beratungsgremiums für das neue Bundesgesetz. Sylt wurde damals explizit ausgewählt wegen der enormen Bautätigkeit auf begrenztem Raum. Kerkamm wusste also bereits seit Jahren, was auf Sylt zukommen würde.
Wenn die SU auf ihrer Internetseite in einer früheren Fassung schreiben: „Man hat es schlichtweg nicht anders gewusst und keine der Behörden hat dieser Entwicklung entgegengewirkt oder zur Aufklärung beigetragen“, entspricht das nicht der Wahrheit. Im Gegenteil. Man muss stattdessen fragen: warum haben CDU und SU wissentlich die Gesetzeslage missachtet und die Hände in den Schoß gelegt?
Die SU sagen: „Die Insel Sylt ist der Jobmotor für Nordfriesland, was allein auch die hohe Anzahl an täglich 5.000 einpendelnden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern belegt.“ Ein wirtschaftlicher Rückgang durch Bettenreduzierung würde auch das Festland treffen.
Merret sagt: Stimmt. Sylt ist ein starker Jobmotor – auch fürs Festland. Doch auch dort wird inzwischen kräftig nach Personal gesucht und mittlerweile sehr gut bezahlt. Die 5.000 Sylt-Pendler machen deutlich, wie abhängig Sylt vom Festland ist. 5.000 Sylt-Pendler sind Ausdruck und Merkmal eines aus den Fugen geratenen Gleichgewichts zwischen Wohnen und Arbeiten. 5.000 Pendler bringen kein Geld nach Sylt. Im Gegenteil. Sie ziehen es ab, nehmen es mit aufs Festland und beweisen nur eins, dass die „Sylter Wirtschaft“ zusammenklappt, wenn die Bahn nicht fährt. Ohne Dauerwohnungen ist das eine Abwärtsspirale.
Die SU sagen: „Die Frage, wieviel Dauerwohnraum aktuell und perspektivisch benötigt wird, kann mangels konkreter Daten nicht abschließend beantwortet werden.“
Merret sagt: Falsch. Konkrete Zahlen liegen seit langem vor. Das KLM beschäftigt sich mit nichts anderem. Laut Wohnraumentwicklungskonzept fehlen auf Sylt 2.300 Dauerwohnungen (bis 2027). Jedes Jahr werden 100 Dauerwohnungen auf der Insel umgewandelt.
Die SU sagen: Auf Sylt könne man sich eine Immobilie nur leisten, „wenn außergewöhnlich gut verdient wird oder ein guter Vermögenshintergrund (Eltern) gegeben ist.“ Daher mache es keinen Sinn, Dauerwohnen in Bebauungsplänen festzuschreiben, weil es „für die hier lebende Bevölkerung aufgrund fehlender Finanzierungsmöglichkeit überwiegend nicht möglich sein wird, diesen zu finanzieren oder die hierfür erforderlichen Mieten zu erbringen.“
Merret sagt: Die Inselbewohner werden hier als kapitalschwaches Dienstleistungsgeschwader dargestellt, das sich die eigene Insel nicht mehr leisten kann. Das ist zynisch und zeigt nur eins, dass die Sylter Unternehmer den Wohnungsmarkt auf der Insel längst aufgegeben haben. Dauerwohnen kann und muss festgeschrieben werden, wenn weiterhin Menschen dauerhaft auf der Insel leben sollen. Dass sich Normalverdiener keine Immobilien auf Sylt leisten können, heißt doch nicht, dass sie kein Recht auf eine anständige Wohnung haben. Dauerwohnen heißt vor allem Miete und bedeutet: Nachbarschaft. Sozialleben. Kinder und Schulen. Dauerwohnen heißt menschenwürdige, bezahlbare Unterbringung für dringend benötigtes, qualifiziertes Personal, das die Insel an allen Ecken und Kanten braucht.
Die SU sagen: „Die geltenden Mieterschutzgesetze werden viele Immobilieneigentümer davon abhalten, ihre [Ferien-]Objekte in die Dauervermietung zu geben.“
Merret sagt: Haltlose Behauptung. Es gibt genügend Gegenbeispiele für Festvermietungen von Ferienunterkünften. Und es werden immer mehr.
Die SU sagen: „Viele der [Ferien-]Objekte sind aufgrund ihres Zuschnitts für Dauerwohnen ungeeignet.“
Merret sagt: Umgekehrt ist es richtig. Es gibt auf Sylt deutlich mehr Dauerwohnungen, die aufgrund ihres Zuschnitts (Keller und Dachböden) für die Ferienvermietung ungeeignet sind. Selbstverständlich passen Dauermieter auch in Ferienwohnungen, in deren Gärten und auf deren Terrassen.
Die SU sagen: „Daher ist ein intensiver Austausch zwischen Politik, Wirtschaft und insularen Fachleuten erforderlich, um ein grundlegendes Gesamtbild zu erhalten.“
Merret sagt: Augenwischerei. Das „grundlegende Gesamtbild“, das die Sylter Unternehmer hier einfordern, liegt längst auf dem Tisch. Es gibt gültige politische Beschlüsse, belastbare Gutachten und eine eindeutige Rechtslage. Das gilt es zu akzeptieren und zu respektieren. Jetzt ist der Moment für die Sylter Wirtschaftsverbände, sich daran anzupassen und diese nicht weiter zu torpedieren. Es geht vorwärts und nicht rückwärts. Und warum soll der Austausch nur zwischen „Politik, Wirtschaft und insularen Fachleuten“ stattfinden? Soll das ewig so weitergehen? Diese Allianz hat Sylt doch erst in diese prekäre Lage gebracht.
Die SU sagen: „Wir würden uns genau diesen Dialog wünschen! Frei von Vorurteilen und offen im Miteinander!“
Merret sagt: Ist das ein Gesprächsangebot? „Die Botschaft hör ich wohl. Allein mir fehlt der Glaube.“ (Goethe) Ist das Dialogangebot wirklich ernst gemeint? Die Sozialverbände, die Sylter Kulturvereine, Umweltverbände, Kirchenvertreter, gemeinnützige Organisationen, Initiativen, die Jugend, der Seniorenbeirat – und auch Merret – würden sich freuen.
Fazit: Es ist vollkommen legitim und üblich, dass Wirtschaftsverbände ihre Interessen offenlegen und nachdrücklich vertreten. Doch die aktuelle Infokampagne der Sylter Geschäftsleute hält einem Faktencheck nicht stand. Die Idee ist gut. Sie ist wichtig und richtig. Aber die Kampagne zielt einzig und allein darauf ab, das professionalisierte Schwungrad aus Immobilienhandel, Ferienvermietung und Touristendurchschleusung nicht anhalten zu müssen.
Um die Sylter Einwohner sorgt man sich nur, sofern sie zu den Immobilienbesitzern gehören. „Offen im Miteinander“? Darüber würden sich viele Insulaner und Insulanerinnen tatsächlich freuen. Man sollte die Wirtschaftsverbände beim Wort nehmen, damit sie tatsächlich einen offenen Dialog organisieren, wo die Antworten nicht schon von vornherein feststehen.
Merret setzt sich seit langem dafür ein, dass von der Politik ein Bürgerrat eingerichtet wird, ein faires, repräsentatives und konzeptionell erprobtes Partizipationsmodell, das Lösungswege erarbeitet.
Denn, wie die Sylter Wirtschaft so treffend formuliert: „Wir sitzen alle in einem Boot.“ (Aber die einen angeln, die anderen rudern.)
Wie funktioniert ein Bürgerrat?
Wie Sylt gegen illegale Ferienwohnungen vorgeht- DLF berichtet
Die Sommersaison 2024 wird auf Sylt eine ganz besondere sein. Zum ersten Mal steht nicht mehr jede Ferienwohnung zur Verfügung, denn die Kreisbaubehörde hat bereits einige stillgelegt. Die negativen Folgen eines ausufernden Tourismus auf Deutschlands beliebtester Ferieninsel sollen künftig begrenzt werden. Deutschlandfunk-Korrespondent Jörn Schaar hat zum Start in die Urlaubssaison auf der Insel umgehört und auch mit Merret-Gründerin Birte Wieda gesprochen. Seine Radioreportage ist hier dokumentiert.
Dünenpark List- viele leere Versprechungen zeichnen sich ab
𝗘𝗶𝗻 𝗠𝗮𝗻𝗻, 𝗲𝗶𝗻 𝗪𝗼𝗿𝘁! 𝗟𝗶𝘀𝘁. 𝗪𝗮𝘀 Dünenpark Baulöwe 𝗠𝗮𝗿𝗰 𝗪𝗲𝗶𝗻𝘀𝘁𝗼𝗰𝗸 𝘃𝗲𝗿𝘀𝗽𝗿𝗼𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗵𝗮𝘁… 𝗨𝗻𝗱 𝘄𝗮𝘀 𝗱𝗮𝘃𝗼𝗻 𝗵𝗲𝘂𝘁𝗲 𝗻𝗼𝗰𝗵 übrig 𝗶𝘀𝘁.
Für die Sylter Bevölkerung sollte in List so richtig viel rausspringen. Schwimmbad, Kita, Aula, Sportplatz. Doch die Schwimmhalle kommt schon mal nicht. Und falls die Kita für Lister Kinder tatsächlich gebaut wird, dann erst Jahre später. Die Aula? Der Sportplatz? Davon ist schon gar nicht mehr die Rede. Die Mieten für die Dauerwohnungen ohne Wohnberechtigungsschein? Werden schon vor dem Erstbezug um ein Drittel erhöht. Nicht mehr 10,50 € pro Quadratmeter sollen sie kosten, sondern 13,50 €.
Was die extra geplanten Mitarbeiterwohnungen betrifft, da wurde die fest vereinbarte Obergrenze von 10,50 € inzwischen aufgegeben. Sie fällt ganz weg. Sylter Firmen müssen für ihre Mitarbeiter nun doppelt so viel zahlen wie vorher versprochen. Netto kalt werden diese Wohnungen nun auf einmal für 20 € pro Quadratmeter angeboten, schreibt die Sylter Rundschau – Nachrichten für die Insel Sylt. Außerdem soll das Kontingent dieser teuren Wohnungen aufgestockt werden. Ihr Anteil steigt von 25% auf 33%. Von den günstigen Wohnungen wird es also weniger geben.
Ja, es gibt Probleme in List, wofür der Projektentwickler, die Big-Bau Projekt- und Stadtentwicklung, nichts kann. Die Inflation. Der Baukostenindex. Die Zinsentwicklung. Der Personalmangel… Es gibt nachvollziehbare Gründe, warum das Wohnen im Dünenpark in List mit seinen rund 270 Dauerwohneinheiten nun teurer werden muss als zugesagt.
Das sind bittere Zwangslagen, und sie haben auf Sylt leider eine lange Tradition. Alteingesessene Insulaner erinnern sich an die Keitumer Therme, das Dorfhotel in Rantum, das klotzige Arosa…
„Ein Mann, ein Wort“, so hat sich Marc Weinstock von der BIG BAU in List den Syltern verkauft. Zum Spatenstich an einem herrlichen Sommertag im August 2021 erweckte er den Eindruck einer Garantie für Mieten, Schwimmhalle, Kita, abgesichert durch einen städtebaulichen Vertrag, der zur Einhaltung verpflichtet. Doch dieser Vertrag wurde in der Zwischenzeit bereits achtmal (!) geändert, ohne dass die Öffentlichkeit davon etwas mitbekommen hätte. Vertrag ist Vertrag? Nicht in List.
Jedes Mal hat Lists Gemeindevertretung zugestimmt und geriet gleichzeitig immer stärker unter Druck und Zugzwang, um keine Ruine zu produzieren. Zähneknirschend stimmte auch Lists SPD-Chef Olaf Klodt der neuesten Vertragsänderung mit den heftigen Preiserhöhungen zu und ließ danach verlauten: „Ohne Mieterhöhung besteht die Gefahr, dass gar kein Dauerwohnraum entsteht.“ Das heißt übersetzt: die Probleme im #dünenpark sind viel größer als der Bevölkerung bekannt.
Kraftlos und hilflos wirkte bereits im Februar Lists Bürgermeister Benck (CDU), als er eingestehen musste, dass die vollmundigen Versprechungen einer Schwimmbad-Sanierung wohl ein Luftschloss bleiben müssen. Denn die Gemeindekasse sei leer. Der vereinbarte Eigenanteil von 2,3 Millionen sei nicht zu stemmen. „Wo soll das Geld herkommen?“, fragte er treuherzig. Und man möchte zurückfragen: „Eigenanteil? Wieso Eigenanteil? Wo kommt der den plötzlich her?“ Davon war zum Start des Projekts nie die Rede gewesen.
Es sind diese merkwürdigen Ungereimtheiten, die das Vertrauen in die Väter des Dünenparks erschüttern. Was die Personalwohnungen betrifft, hatte Marc Weinstock in der Einwohnerversammlung noch vor Baustart verkündet: „Entgegen anderslautenden Gerüchten haben wir noch kein Haus an Jürgen Gosch verkauft und keins an Sven Paulsen. Die Häuser sind alle bei uns.“
Inzwischen gehört aber eine der „Fünf Schwestern“ bereits der Sylter Firma Höft Bau. Es ist das einzige Haus, das fertig und bereits bezogen ist, und es ist auch das, dessen Einweihung am 24. April 24 groß gefeiert werden soll.
Allen Unkenrufen zum Trotz darf man wohl davon ausgehen, dass das „Dorf im Dorf“ fertig und in Betrieb gehen wird. Zu welchen Konditionen steht auf einem anderen Blatt.
Was die Seitenhiebe gegen „Merret reicht’s“ angeht, hat sich Marc Weinstock nie zurückgehalten. Beim Spatenstich wurde das besonders deutlich. 10,50 Euro Miete seien vertraglich festgelegt, so Weinstock. „Und dann kommt immer ‚Merret reicht’s‘ und sagt: „𝘜𝘯𝘥 𝘦𝘪𝘯 𝘑𝘢𝘩𝘳 𝘴𝘱ä𝘵𝘦𝘳 𝘦𝘳𝘩ö𝘩𝘵 𝘪𝘩𝘳 𝘢𝘶𝘧 17 𝘌𝘶𝘳𝘰.“ Und nein! Wir haben einen städtebaulichen Vertrag.“
Pustekuchen. Nun sind es sogar 20 Euro. Ein Mann, ein Wort!
„Zurück in die Zukunft“ -mit Bürgerrat & Ruhe soll´s voran gehen
(Pressse-)Mitteilung an den Wirtschaftsminister SH, Claus-Ruhe Madsen, anlässlich seines Syltbesuches Mitte April 2024:
Lösungen für Sylt sind Lösungen für Schleswig Holstein
wenn verlorener Wohnraum plötzlich wieder zu haben ist, bekommt der Lebensraum eine neue Chance
Ausgangssituation: Sylt hat kein kleines Zipperlein, sondern steckt bis zum Hals in einer Funktionskrise. Oder, um im Bild zu bleiben: Sylt leidet an einer fortschreitenden Erkrankung: dem Übertourismus. Das ist – wie beim Weltklima – keine Propaganda, sondern Fakt und bringt eine ganze Reihe negativer Folgen und Herausforderungen für die Inselbewohner*innen mit sich.
Fakten: Offiziell sieben Millionen Übernachtungen bei 18 000 Einwohnern, ergibt für Sylt einen Bettenindex (388), der neunmal höher ist als auf Mallorca(49), viermal höher als auf Rügen(100). Das alles bei einer sechsunddreißig und zehnmal kleineren Inselgröße.
Die Sylter Bevölkerung hat seit 2011 kein nennenswertes Wachstum zu verzeichnen und das bei einem um 15% gesteigerten Wachstum im Bausektor. Die Zusammenhänge zwischen den Problemen Wohnraum- und Fachkräftemangel, Überlastung der Infrastruktur, kulturelle Verödung und touristische Übernutzung sind mittlerweile in großen Teilen der Bevölkerung und der Tourismuswirtschaft angekommen.
Auf der Seite der Lösungsansätze sind Begriffe wie ökologische, ökonomische und soziale Tragfähigkeit, Tourismusakzeptanz und Partizipation keine Fremdwörter mehr. Eine übergreifende Sichtweise, sowie ein tieferes Verständnis für die gegenseitige Abhängigkeit der Problemkreise, hält auf Landesebene langsam aber stetig Einzug ins politische Handeln. All diese Inhalte haben Berücksichtigung in der Tourismusstrategie SH 2030 gefunden. Die „Versylterung“ oder auch „ Syltrifizierung“ diente leider für dieses langsame Umdenken und Handeln allzu oft als mahnendes Negativbeispiel.
Der baurechtliche Aspekt jedoch, der die Übernutzung der Insel erst möglich gemacht hat, ist erst seit kurzem durch die Kontrollen des Kreisbauamtes Nordfriesland an die Öffentlichkeit gekommen und fördert das Ausmaß einer Tragödie zu Tage.
Mangelndes politisches Bewusstsein für die Bauleitplanung zur Schaffung von Nutzungsrechten und eine dadurch bedingte, jahrzehntelange Nichtkommunikation in die Bevölkerung, sowie die extreme Ausnutzung der Duldung von baurechtlichen Vergehen, haben zu vermutlich mindestens 30 Prozent ungenehmigten Feriendomizilen auf Sylt geführt. Diese sind von Rechts wegen nicht länger touristisch nutzbar.
Angesichts der über viele Jahre komplizierter gewordenen, baurechtlichen Lage gibt es keine einfachen Lösungen mehr für die entstandene Situation. Dies gilt womöglich nicht nur für Sylt, sondern auch für andere Tourismusdestinationen im Norden.
Dieses große, kommunalpolitische Planungsversäumnis löst nun eine weitere Krise aus:
Kleinexistenzen, Renditeinvestitionen aber auch große Geschäftsmodelle kommen ins Wanken. Sprengstoff für eine Gesellschaft.
Herausforderungen für die Politik: Tourismuspolitik muss kommunale Bauleitplanung mitdenken. Eine politische Rettungsstrategie muss her, auch wenn sie komplex ist und die Uhr auf kurz vor zwölf steht.
Um Sylt in eine gute Zukunft zu führen, brauchen wir Dialog für einen insularen Schulterschluss und die Unterstützung der Landespolitik. Um den Tourismus in eine gute Zukunft zu führen, braucht es die Definition und Anerkennung einer touristischen Tragfähigkeitsgrenze in den Natur- und Lebensräumen, die durch Bauleitplanung abgesichert werden muss.
Dialogwerkstatt – „Insularer Bürgerrat 2025“
Handlungsfeld 1: Für ein ernsthaftes Bemühen um nachhaltige Entwicklung auf ökonomischer, ökologischer und sozialer Ebene hat sich für Sylt plötzlich wieder ein Zeitfenster geöffnet.
Das Bürgernetzwerk möchte in dieser gesellschaftlichen Krisensituation, die sich durch Ratlosigkeit hohes Konfliktpotenzial und niedrigen Wissensstand um den Sachverhalt auszeichnet, einen Beitrag zur breiten, politischen Meinungsbildung leisten. Wir glauben, dass eine gute Beteiligung und aktive Bürgerschaft die gesellschaftliche Entwicklung auf Sylt verbessert. Dazu möchten wir mit dem „nexus – Institut“ einen „ insularen Bürgerrat 2025“ durchführen.
Wunsch: Unterstützung des Ministers durch seine Unterschrift unter das offizielle Anschreiben an die zufällig ausgelosten Ratsteilnehmenden. Dies würde dem Dialogprojekt einen offiziellen und wertschätzenden Rahmen geben. Zudem wäre es auch ein Engagement für die Inhalte von Handlungsfeld 9 der Tourismusstrategie SH 2030: „Tourismusbewußtsein- und Akzeptanz“.
Evaluation und Begleitung – „Auf neuen Wegen“
Handlungsfeld 2: Mit unserem Wunsch nach einem Bürger-Dialogprozesse aber auch zur Entwicklung und Anwendung eines Tragfähigkeitskonzeptes für Sylt stoßen wir bei Dozent*innen der FH Westküste in Heide auf offene Ohren. Wir streben eine Zusammenarbeit an.
Wunsch: Wir würden uns über Hinweise aus dem Ministerium auf mögliche finanzielle Unterstützung dieser Zusammenarbeit freuen.
Handlungsfeld 3: Wir begrüßen die Einrichtung des Kompetenzteams TA:SH zur Umsetzung der Tourismusstrategie SH 2030, da Marketing und Meinungsumfragen in Zukunft vor Ort nicht mehr ausreichen. Es braucht eine Hinwendung zu den Leistungsträgern der Tourismuswirtschaft – der bisher vernachlässigten Stakeholdergruppe: den Einwohner*innen der Destination. Kommunikations- und Partizipationskonzepte werden in Zukunft wichtig sein und sollten geübt, optimiert und implementiert werden.
Wunsch: Eine Einbindung des Kompetenzteams zur Unterstützung und Stärkung des Handlungsfeldes 9 der Tourismusstrategie SH in das Projekt „Bürgerforum Sylt 2025“.
Tourismus braucht Bauleitplanung für „Destinationsmanagement“
Handlungsfeld 4: Wir sehen in der Krise eine deutliche Chance: Über Jahre hinweg zweckentfremdeter oder verlorener Wohnraum kann aus dem Bestand zurückgewonnen werden. Dazu müssen die Sylter Gemeinden nun alle planungsrechtlichen Werkzeuge im Sinne der sozialen Tragfähigkeit und des Klimaschutzes in den Bebauungsplänen anwenden.
Wunsch: Es braucht von Seiten des Landes juristische und fachliche Unterstützung um den Altbestand, der vor Änderung der Baunutzungsverordnung im Jahre 2017 genehmigt wurde, zu bewahren. Es gilt für tausendfach, durch Umbau oder Feriennutzung verwirkte Ursprungsgenehmigungen und den dadurch drohenden Abriss, eine Lösung zu finden. Dies gebietet sowohl die Wirtschaftlichkeit als auch die Nachhaltigkeit.
Es braucht von Seiten des Landes eine Kampagne zu mehr Bewusstsein in der Kommunalpolitik für ein umfassendes Destinationsmanagement.
Perspektivwechsel – „die Zeit ist reif“
Handlungsfeld 5: Unsere Hoffnung auf Lösungen kann nicht mehr allein bei Politik liegen, die sich oft auf Druck wirtschaftlicher Verbänden ausgerichtet hat. Die Denkweise, die uns in diese Krise hineingeführt hat, gibt keinen Anlass zur glauben, dass sie uns aus dieser auch wieder herausführt. An den Verhandlungstisch gehören nun auch Sozialverbände, Naturschutz, Kirche und Gemeinwohninitiativen! Es geht darum, für SH eine ökologisch- und sozialverträgliche Strategie zur Destinationsentwicklung mit neuen Parametern und Werten für „touristischen Erfolg“ zu erarbeiten. Dieser sollte dringend unter der Berücksichtigung aller gesellschaftlichen und nicht nur wirtschaftlichen Belange stattzufinden.
Wunsch: Wir möchten an dieser Zukunft mitwirken.
Handlungsfeld 6: Eine städtebauliche Rahmenplanung für alle touristischen Gemeinden ist eine Notwendigkeit. Seit der Veröffentlichung zeigt sich, dass das Beherbergungskonzept der Gemeinde Sylt in seiner statistischen und beratenden Aussagekraft und als städtebauliches Entwicklungskonzept vorbildlich ist. Im Austausch darüber mit vielen Kommunen und Initiativen möchten wir den Minister anregen, dies dringend für Tourismusdestinationen in SH einzuführen. Ein Beherbergungskonzept nach dem Sylter Beispiel könnte jeder touristischen Gemeinde Auskunft über den Stand ihres Gleichgewichtes geben. Es hat großes Potenzial, die Grundlage für eine konzeptionellere Lebensraum- bzw. Destinationsentwicklung in SH zu liefern, als wir es derzeit erleben.
Wunsch: Viele der kleinen Gemeinden brauchen finanzielle Unterstützung durch das Land SH für Studien, Gutachten und Evaluation: -Beherbergungskonzept, Wohnraumentwicklungskonzept für Lebensraumpolitik. ( Beispiel: Innenministerium hat ein Konzept für Innenstadtentwickelt aufgelegt „begleitete Förderung und Evaluation“)
Handlungsfeld 7: Es ist anzunehmen, dass die katastrophale, baurechtliche Situation der Sylter Feriennutzung bei weitem kein Einzelfall, sondern beispielhaft und symptomatisch für ehrenamtliche und damit nicht immer professionelle Kommunalpolitik ist. Bei den hohen, tourismuswirtschaftlichen Ambitionen des Landes braucht dieser Sachverhalt eine landespolitische Aufarbeitung im Landtag.
Wunsch: Bei den vielen bestehenden Bildungsangeboten ist eine niedrigschwellige Schulung für Kommunalpolitiker über die Grundlagen der Bauleitplanung sehr wichtig.
Handlungsfeld 8: Ein wirkungsvolles Zweckentfremdungsgesetz/Wohnraumschutzgesetz könnte sofort auf den Weg gebracht werden. Die Verwaltung vor Ort muss mit einem solchen Gesetz befähigt sein, die Umsetzung der darin festgelegten Schutzmaßnahmen für Dauerwohnraum auch selbst zu kontrollieren und ggf. mit Ordnungsgeldern zu sanktionieren. Der Dauerwohnraum im Bestand muss aus der Zweitwohnungsnutzung zurückgewonnen und umfänglich geschützt werden können. Viele Bundesländer haben schon lange reagiert. In unserer Nachbarschaft hat Hamburg ein Wohnraumschutzgesetz, Niedersachsen sein Zweckentfremdungsgesetz verabschiedet. (Zuletzt gewann Berlin 30 000 Wohnungen durch seine neue Gesetzgebung für den Wohnungsmarkt zurück). Entstehende Zweitwohnsitze verbrauchen große Energiemengen für nur zeitweise genutzten Wohnraum.
Zitat: „ Mit einem „Neuen Sylter Weg“ kann das Land einen Perspektivwechsel im heimischen Tourismus vollziehen.“
Birte Wieda – Bürgernetzwerk „Merret reicht´s – Aus Liebe zu Sylt“
Ein besseres Sylt für Alle! SR-Interview mit Birte Wieda
Für die Dokumentation hier noch einmal das komplette Interview, das Barbara Glosemeyer geführt hat.
Die Bau- und Städteplanung wurde in der Politik nie mit dem ausreichenden Ernst behandelt und damit auch nicht in die Bevölkerung kommuniziert, das habe ich in meiner Legislaturperioden Bauausschuss Sylt Ost schon Ende der 90 er Jahre merken müssen. Ort- und Kreisverwaltung haben immer wieder informiert und gemahnt. Anders ist das jetzt für jeden sichtbare Ausmaß auch nicht zu erklären!
𝗦𝗲𝗵𝗲𝗻 𝗦𝗶𝗲 𝗶𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗙𝗼𝗿𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲s Verein Sylter Unternehmer 𝗻𝗮𝗰𝗵 𝗺𝗲𝗵𝗿 𝗭𝗲𝗶𝘁 𝘂𝗻𝗱 𝗔𝘂𝗴𝗲𝗻𝗺𝗮ß 𝘂𝗻𝗱 𝗱𝗲𝗺 𝗘𝗶𝗻𝗹𝗲𝗻𝗸𝗲𝗻 𝗱𝗲𝘀 𝗞𝗿𝗲𝗶𝘀𝗲𝘀 𝗲𝗶𝗻𝗲𝗻 𝗿𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴𝗲𝗻 𝗦𝗰𝗵𝗿𝗶𝘁𝘁, 𝗱𝗲𝗻 𝗦𝗶𝗲 𝘂𝗻𝘁𝗲𝗿𝘀𝘁ü𝘁𝘇𝗲𝗻 𝗸ö𝗻𝗻𝗲𝗻?
Für das bisherige Nichthandeln, ist auf jeden Fall keine Zeit mehr!
𝗗𝗶𝗲 𝗦𝘆𝗹𝘁𝗲𝗿 𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗲𝗵𝗺𝗲𝗿 𝘀𝗮𝗴𝗲𝗻, 𝗱𝗮𝘀𝘀 𝗲𝘀 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗳𝘂𝗻𝗸𝘁𝗶𝗼𝗻𝗶𝗲𝗿𝗲𝗻 𝘄𝗶𝗿𝗱, 𝗱𝗮𝘀𝘀 𝗮𝘂𝘀 𝘀𝘁𝗶𝗹𝗹𝗴𝗲𝗹𝗲𝗴𝘁𝗲𝗻 𝗙𝗲𝗿𝗶𝗲𝗻𝘄𝗼𝗵𝗻𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝗗𝗮𝘂𝗲𝗿𝘄𝗼𝗵𝗻𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝗳ü𝗿 𝗦𝘆𝗹𝘁𝗲𝗿 𝘄𝗲𝗿𝗱𝗲𝗻. 𝗪𝗶𝗲 𝘀𝗲𝗵𝗲𝗻 𝗦𝗶𝗲 𝗱𝗮𝘀?