„B-Plan 28“ – Wie Sylt die illegale Ferienvermietung in den Griff bekommen will
Mit neuen Bebauungsplänen soll die Quadratur des Kreises gelingen: Mehr Wohnungen für Insulaner, ohne die Ferienvermietung ernsthaft zu gefährden. Ein bisschen Rätselraten ist immer noch dabei. 11.000 Ferienwohnungen soll es auf Sylt geben und davon sollen rund ein Drittel „nicht genehmigungsfähig“ sein, so drückt es Kreisbaudirektor Jansen aus. Die Sylter Unternehmer befürchten sogar 70% illegalem Bestand. Auf gut Deutsch: Sollte die Kreisbaubehörde mehr als die Hälfte der Sylter Feriendomizile stilllegen, würde das beispiellose finanzielle Verluste für die Insel nach sich ziehen. Aber wie organisiert man das Ferienwohnen künftig rechtssicher? Welche Einheiten sind zu retten? Und wie? Blaupause „B-Plan 28“ Der offizielle Weg, der nun beschritten wird, führt über die Bebauungspläne. In einem sogenannten „B-Plan“ legt die Gemeinde die Nutzungsmöglichkeit der Grundstücke rahmensetzend fest. So ein Plan gilt in der Regel für ein abgegrenztes Gebiet innerhalb einer Stadt oder einer Gemeinde, das mehrere Straßenzüge umfasst. Am B-Plan kann man erkennen, ob sich Grundstücke in einem „reinen Wohngebiet“, in einem „allgemeinen Wohngebiet“ oder etwa in einem Gewerbegebiet befinden, mit wie vielen Stockwerken oder in welcher Höhe ein …









