Faktencheck

Was ist das WEK?

Diese Abkürzung steht für das Wortungetüm „Wohnraumentwicklungskonzept“. 

Dieses Konzept wurde vom Inselbauamt in enger Abstimmung mit den Inselgemeinden sowie mit Land und Kreis Anfang der 2010er Jahre erarbeitet. Es basiert auf dem Wohnraumentwicklungskonzept (WMK), welches vorab die Bedarfe der einzelnen Gemeinden ermittelt hatte. Im Wohnraumentwicklungskonzept definierten die Gemeinden zudem Potentialflächen (Teil B), um die Bedarfe zu realisieren. …und man beschäftigte sich intensiv mit dem Thema Sicherung des Dauerwohnraumes (Teil A). Im Rahmen des WEKs wurden vier grundlegende Fachgutachten zu diesem Thema erstellt. Aus diesen resultierten klare Empfehlungen und Verpflichtungen für die Dauerwohnraumsicherung für die Gemeinden als Teil des WEKs. Das WEK selbst besteht aus zwei Teilen: Teil A „Einsatz öffentlichen Planungsrechtes und ergänzende privatrechtliche Absicherungen“ und  Teil B „Ermittlung neuer Potenzialflächen für Wohnungsneubau“. Der betrachtete Zeitraum reichte bis 2025. Das WEK wurde 2015 von allen fünf Inselgemeinden beschlossen.

Danach begann – jedenfalls für den Betrachter – eine Phase der Grauzone. Es scheint, als wenn die Gemeinden den „wirtschaftlichen Vorteil“ des WEKs – nämlich die Möglichkeit über die engen Grenzen des Landesentwicklungsplanes hinaus Wohnraum zu bauen – nutzten, bei der Sicherung des Dauerwohnraumes jedoch verhalten agierten. Jedoch waren sich alle Beteiligten einig: Das WEK ist gültig. 

Im September 2020 beschied das Land, inmitten einer politischen Gemengelage um den Dünenpark und den Raumordnerischen Vertrag, das WEK hätte gar nie juristische Gültigkeit erlangt, da eine interkommunale Vereinbarung fehle. D.h. ein Schriftstück  auf dem alle Bürgermeister das WEK bestätigen.

Sollte das WEK nie gültig gewesen sein? 

Der fortwährende Umwandlungsprozess von Dauer- in Ferien- und/oder Nebenwohnen bringt es mit sich, dass kontinuierlich neu gebaut werden muss, um der Wohnungsnot zu begegnen. Weit mehr als der Landesentwicklungsplan in den ländlichen Räumen vorsieht. Alle Beteiligten waren so an einer raumordnerischen Lösung interessiert – je größer die Projekte in der eigenen Gemeinde sind  – umso mehr Interesse lag vor. So wurde am 18.12.2020 der ROV unterschrieben.

Allerdings nur mit den sogenannten „Amtsgemeinden“. (Das sind jene Gemeinden, die 2009 nach Bürgerbegehren und Bürgerentscheid den Zusammenschluss aller Sylter Gemeinden ablehnten: Wenningstedt-Braderup, Kampen, List und Hörnum ). Die Gemeinde Sylt (ehemals Stadt Westerland, Gemeinde Rantum und Gemeinde Sylt-Ost)  hat den ROV nicht unterschrieben und möchte in einem juristischen Verfahren klären, ob das Land – entgegen dem Bekunden, die Zusammenarbeit auf der Insel befördern zu wollen – ausschließlich mit dem Amtsgemeinden den ROV vereinbaren durfte und ob das WEK tatsächlich seine Gültigkeit verloren hat.

Unklar bleibt weiterhin, warum über 5 lange Jahre die fehlende interkommunale Vereinbarung nicht störte, ja, scheinbar nicht einmal auffiel.