Ziele

Dauerwohnraum

Dauerwohnraum auf Sylt schaffen! © Hans Jessel


Um das Sichern des Dauerwohnraumes zu kontrollieren, braucht es geeignetere gesetzliche Instrumente der Planungshoheit, die auch zwingend kommunale Anwendung finden müssen. Die Gemeinden brauchen umfangreichere Befugnisse, um in Gebieten mit Wohnraummangel besser und schneller auf die Vernichtung von Dauerwohnraum reagieren zu können.
Zudem muss überlegt werden, wie sich die Umwandlung von Ferienwohnungen in Dauerwohnraum in Zukunft planerisch fördern, finanziell anreizen oder gesetzlich erleichtern lässt.


Alle Regionen (nicht nur Sylt), die auf der einen Seite extremen Leerstand von Wohnraum haben (aufgrund von Ferienvermietung oder Geldanlage in Form von „Betongold“ ) und auf der anderen Seite Mangel an Dauerwohnraum aufweisen, benötigen Hilfe, damit noch eine Rettung der Alltagsstruktur möglich ist.

Für die Gemeinde Sylt ist Licht am Horizont. Eine Form der Hilfe könnte der Entwurf des Beherbergungskonzeptes sein. Es wurde von der CIMA im Auftrage der Gemeinde Sylt erstellt und bescheinigt sehr deutlich, den oben beschriebenen Zustand des Ungleichgewichtes von ca. 7500 Wohneinheiten für touristisches Wohnen zu 11.000 Dauerwohneinheiten in der Gemeinde Sylt. Die Autoren empfehlen daher dringend einen klaren und sofortigen Kurswechsel. Im Kern fordern sie ein Verbot von jeglichem neuen Ferien- und Zweitwohnraum. Noch ist unklar, ob sich die Mitglieder vom Bauausschuss und der Gemeindevertretung der Gemeinde Sylt im Spätsommer 2022 für diesen Kurswechsel entscheiden werden. Wenn nicht, so prognostiziert Uwe Mantik von der CIMA klar, wird Sylt zum Centerpark.

Seit den 70er Jahren gibt es für die Insel Sylt Rahmenverträge, Begrenzungsabkommen, Handlungsziele, Wohn- und Tourismusentwicklungskonzepte, etc. alleine: Es hält sich niemand daran!

Den z.Bsp. im Regionalplan V von 2002 getroffenen Vereinbarungen zum Stopp von Ferienwohnungsbau, ist auf Sylt nie nennenswertes politisches Handeln gefolgt, und das Land  lässt es an der spätestens im Insularen Entwicklungskonzept, hier WEK  empfohlenen Kontrolle fehlen.

Stattdessen befinden wir uns in einer fortwährenden Ausnahmegenehmigungs- oder Unterlassungspolitik von Kommunen, Land und Bund, die Jahr um Jahr neue Großprojekte auf der Insel entstehen lässt.

Der neueste vom Land erarbeitete Raumordnungsvertrag (ROV)  (mit Anlagen: Anlage 1 und Anlage 2 – Achtung: ca. 25 MB) ist der falsche Ansatz, denn er stellt mit einem Schritt alle noch freien Flächen innerorts der Gemeinden, aber auch schon über Ortsgrenzen hinweg, zur Bebauung frei. Das Naturkapital der Insel wird weiter verbraucht. Er sieht bei einer pauschalen Planung von 25% mehr Dauermietwohnraum, zusätzlich zum bisher bewohnten Bestand, KEIN insulares Verkehrskonzept vor!

Und von Erhalt bestehenden Dauerwohnraumes ist im Vertrag kaum die Rede und Überlegung zu lesen. Das einzig genannte Instrument bei entstehendem Eigentum  ist das Erbbaurecht. Dies braucht aber, nach „Sylter Erfahrung“ dringend gesetzlicher Nachbesserung, damit die Wohnungen nicht schon nach kurzer  Zeit als Eigentumswohnungen verkauft werden.

Alle Regionen (nicht nur Sylt), die auf der einen Seite extremen Leerstand von Wohnraum haben (aufgrund von Ferienvermietung oder Geldanlage in Form von „Betongold“ ) und auf der anderen Seite Mangel an Dauerwohnraum aufweisen, benötigen Hilfe, damit noch eine Rettung der Alltagsstruktur möglich ist.

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