Arbeit, Ziele

Bürgerbeteiligung

Bürgerbeteiligung Sylt

In der Schleswig-Holsteinischen Gemeindeordnung ist das Recht auf Bürgerbeteiligung schwach definiert. Die Möglichkeit von Bürgerbegehren ist im Bauplanungsverfahren sehr viel stärker eingeschränkt als in anderen Bundesländen. Damit fehlt ein Kontroll- und Regulationsrecht der BürgerInnen für politische Entwicklungsentscheidungen. Auf Sylt ist sehr gut zu beobachten, wie damit die Akzeptanz bei der Bevölkerung für politische Entscheidungen und ihre Auswirkungen sinkt.

Die Sylter sind die Säule der Infrastruktur, ihre Schultern tragen jedes neue Vorhaben. Die Bürger müssen bei zukünftigen Planungen stärker befragt und einbezogen werden.

Einwohnerversammlungen sind auf Sylt häufig Informationsveranstaltungen. Aber sie sind ein Baustein für den wichtigen Dialog zwischen Bürgern und Politikern. Fordert sie ein! Geht hin! Zeigt unseren politischen Vertretern, dass wir ihre Arbeit ernst nehmen und sie darin unterstützen möchten, bürgernahe Entscheidungen zu treffen.
Hier ein Video von unserem ersten Treffen mit „Mehr Demokratie“ auf Sylt : 

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Stellungnahme zur Gesetzesvorlage Novellierung von Bürgerbeteiligungsrechten der Regierungskoalition in SH

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